Pro Projektantrag können zwischen 5.000,00 € und 20.000,00 € beantragt werden.
Projektförderung für Organisationen von Menschen mit Migrationsgeschichte 2025
Bezirklicher Integrationsfonds 2025: Förderung von Organisationen und Projekten, die von Menschen mit Migrationsgeschichte geführt werden
Frist zur Einreichung der Projekte: 28.10.2024
Im Jahr 2025 vergibt der Bezirk Steglitz-Zehlendorf Fördermittel an Organisationen, die mehrheitlich von Menschen mit Migrationsgeschichte geführt werden (sog. Migrant*innenorganisationen) und an Initiativen, die Projekte von und mit Menschen mit Migrationsgeschichte umsetzen wollen. Die Gelder sind Teil des bezirklichen Integrationsfonds. Sie werden dem Bezirk durch die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung (SenASGIVA) zur Verfügung gestellt. Der Aufruf zur Einreichung von Projektideen erfolgt unter Vorbehalt der Freigabe der finanziellen Mittel durch die Senatsverwaltung. Aufgrund der aktuellen finanziellen Lage im Land Berlin können derzeit hierzu keinen verbindlichen Aussagen getroffen werden. Aktuelle Informationen folgen schnellstmöglich.
Ziel der Förderung ist es, Menschen mit Migrationsgeschichte darin zu stärken, ihre Interessen zu vertreten und sich zu organisieren. Die Partizipation und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit eigener oder familiärer Migrationsgeschichte soll unter Berücksichtigung der Vielfalt ihrer Lebenswelten gefördert werden.
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In welcher Höhe können Mittel beantragt werden?
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In welchem Zeitraum können die Projekte umgesetzt werden?
- Die Projekte können im Zeitraum von 01.01.2025 bis 31.12.2025 umgesetzt werden.
- In diesem Zeitfenster ist die Projektdauer nicht festgelegt und kann sowohl die ganzen zwölf Monate oder einen kürzeren Zeitraum umfassen.
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Wer kann die Förderung beantragen?
- Organisationen von Menschen mit Migrationsgeschichte (Migrant*innenselbstorganisationen) im Bezirk Steglitz-Zehlendorf in Form von eingetragenen Vereinen, die entweder ihren Sitz oder einen ihrer Arbeitsschwerpunkte im Bezirk haben. Der Verein sollte sich für die Interessen und Belange von Menschen mit Migrationsgeschichte einsetzen.
- Initiativen die nicht über eine solche Rechtsform verfügen, können auch über einen Kooperationspartner (Verein, gGmbH o.ä.) einen Antrag stellen. Die Initiative/das Projekt sollte sich für die Interessen und Belange von Menschen mit Migrationsgeschichte einsetzen.
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Welche Art von Projekten kann gefördert werden?
- Projekte, die im Bezirk Steglitz-Zehlendorf umgesetzt werden.
z.B. in den Bereichen:
• Empowerment migrantischer Organisationen – Stärkung ihrer Arbeit, Strukturen und Vernetzung im Bezirk
• Bildungsarbeit
• niedrigschwellige Informationsvermittlung
• Austausch und Begegnung
• Engagement für politische Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte
- Projekte, die im Bezirk Steglitz-Zehlendorf umgesetzt werden.
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Wofür können die beantragten Mittel genutzt werden?
- Es können Mittel für die Deckung von Sachkosten beantragt werden, bspw. für benötigte Arbeitsmaterialien, für den Druck von Flyern, die einmalige Anmietung von Räumen für Veranstaltungen etc.
(Mittel zur Deckung von Mietkosten für längerfristig angemietete Räumlichkeiten können nicht beantragt werden.) - Es können Mittel für die Deckung von Honorarkosten beantragt werden. Für die Bezahlung von Honoraren im Sozialwesen gibt es bestimmt Regeln. Diese Regeln und die Höhe der Bezahlung müssen Sie bereits beachten, wenn Sie Kosten berechnen. Die Regeln finden Sie hier: Verwaltungsvorschriften für Honorare im Bereich Sozialwesen
- Personalkosten in Form von Aufstockungen der Arbeitsstunden innerhalb bereits bestehender Anstellungsverhältnisse
- Es können Mittel für die Deckung von Sachkosten beantragt werden, bspw. für benötigte Arbeitsmaterialien, für den Druck von Flyern, die einmalige Anmietung von Räumen für Veranstaltungen etc.
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Wie können die Mittel beantragt werden?
- Zur Beantragung müssen eine Projektskizze und ein Finanzierungsplan eingereicht werden. Bei der Projektskizze müssen Sie das geplante Projekt beschreiben: Welche Ziele verfolgen Sie? Wie sollen diese erreicht werden? Mit welchen Menschen (Zielgruppen) möchten Sie in Ihrem Projekt arbeiten?
Im Finanzierungsplan müssen Sie eintragen, wie viel Geld und wofür Sie das Geld benötigen. - Für die Beantragung müssen die Antragsvorlagen genutzt werden, die weiter unten zum Download bereitstehen. Diese müssen ausgefüllt und unterschrieben eingereicht werden.
- Zur Beantragung müssen eine Projektskizze und ein Finanzierungsplan eingereicht werden. Bei der Projektskizze müssen Sie das geplante Projekt beschreiben: Welche Ziele verfolgen Sie? Wie sollen diese erreicht werden? Mit welchen Menschen (Zielgruppen) möchten Sie in Ihrem Projekt arbeiten?
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Bis wann und wie können Anträge eingereicht werden?
- Die Frist zur Beantragung der Mittel ist der 28.10.2024.
- Bitte übersenden Sie die folgenden Dateien digital an integration@ba-sz.berlin.de
(Betreff: Antragsunterlagen Integrationsfonds 2025 [Name Einrichtung, Kurztitel der beantragten Maßnahme]):
1. Am PC ausgefülltes Antragsformular
2. Alle benötigten Anlagen zusammengefügt in einer PDF-Datei (max. 3 MB):
• Finanzierungsplan (s. Vorlage zum Download)
• Kopie der Satzung bzw. des Gesellschaftervertrages
• Kopie des Auszuges aus dem Vereinsregister bzw. Handelsregister
• Kopie des Freistellungsbescheides des Finanzamtes (nicht älter als 3 Jahre)
• Vollmacht im Falle der Bestellung besonderer Vertreter*innen
Bitte drucken Sie darüber hinaus das ausgefüllte Antragsformular aus und senden es mit der/n Unterschrift/en der zur rechtsgeschäftlichen Vertretung befugten Person/en in einfacher Ausführung mit allen Anlagen per Post an:
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Integrationsbüro
Katrin Geenen -
Entscheidung über die Förderung
- Über die Förderwürdigkeit der Anträge entscheidet eine Jury.
- Ein Anspruch der Antragsteller*innen auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Falls dem Antrag durch das Bezirksamtskollegium und durch die Senatsverwaltung zugestimmt wird, erhalten die Antragssteller*innen die Förderung per Zuwendungsbescheid. Weitere Einzelheiten werden im Zuwendungsbescheid geregelt. Bei Ablehnung des Antrages erfolgt eine formlose Mitteilung.
- Die Entscheidung über einen Förderantrag kann folgendermaßen ausfallen:
• Zustimmung
Weiterleitung der Entscheidung an die Senatsverwaltung; Zuwendungsbescheid.
• Zustimmung unter Auflagen
Rückgabe an Antragssteller*in mit Kriterien zur Überarbeitung; danach ggf. Weiterleitung der Entscheidung an die Senatsverwaltung sowie ggf. Zuwendungsbescheid.
• Ablehnung
Ablehnung des Antrages ohne Begründung.
Wenn Sie Fragen zum Antrag haben, können Sie sich per Mail oder per Telefon beim Integrationsbüro melden: integration@ba-sz.berlin.de oder 030 90299-5424
Bewerbungsunterlagen
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Antragsformular Integrationsfonds 2025 MO-Mittel
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Vorlage Finanzierungsplan 2025
Bezirksbeauftragte für Partizipation und Integration
Postanschrift:
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
14160 Berlin
Verkehrsanbindungen
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Bus