Vielfalt in den Verwaltungen des Landes Berlin

Interkulturelle Öffnung hat das Ziel, die Chancengleichheit für alle Bürger*innen unabhängig von ihrer Herkunft, Sprache und Kultur sicherzustellen. Hier sind auch die Verwaltungen des Landes Berlin gefragt, sich auf eine zunehmend heterogene Stadtbevölkerung einzustellen, die unterschiedlichen Lebenslagen der Bürger*innen wahrzunehmen und bedarfsangepasste Angebote zu machen. Das Integrationsbüro unterstützt daher verwaltungsinterne Prozesse für Vielfalt und gegen Diskriinierung.

Vielfalt im Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf

Vielfalt in den Verwaltungen auf Landesebene

Skyline von Berlin in bunten Aquarellfarben

Die Diversitätsgrundsätze des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf

Im August 2019 hat das Bezirksamt Diversitäts-Grundsätze beschlossen. Sie sollen für alle Mitarbeitenden als Richtschnur im täglichen Verwaltungshandeln für eine vielfältige, stabile Stadtgesellschaft dienen. Um die Grundsätze in einem partizipativen Prozess zu entwickeln wurde durch Frau Bezirksstadträtin Böhm und die Integrationsbeauftragte Frau El-Khatib eine ämter- und fachbereichsübergreifende Arbeitsgruppe mit Teilnahme auch der Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten und der Beauftragten für Menschen mit Behinderung einberufen. Alle Amtsleitungen waren eingeladen, Vertreter*innen zur Teilnahme an der AG „Diversitäts-Grundsätze“ zu entsenden. Die AG wurde in ihrer Arbeit begleitet vom Mobilen Beratungsteam Berlin für Demokratieentwicklung. In intensiven Sitzungen erzielten die beteiligten Kolleg*innen bei reger Diskussion ein gemeinsames Verständnis zur Formulierung von Diversitäts-Grundsätzen des Bezirksamts. Diese Grundsätze bieten einen praktischen Orientierungsrahmen rund um das Thema Diversität im Bezirksamt, indem die dazu notwendigen grundlegenden Prinzipien, Kernthemen und Handlungsfelder definiert und beschrieben werden.

In den kommenden Monaten und Jahren gilt es nun, die Grundsätze „mit Leben zu füllen“ und in die einzelnen Ämter und Abteilungen zu tragen. Das heißt einerseits bereits laufende Aktivitäten zur Förderung von Vielfalt im Bezirksamt zu identifizieren sowie konkrete Maßnahmen für die Zukunft zu entwickeln, um das Bezirksamt noch vielfältiger für die Bürger*innen sowie die Mitarbeitenden zu gestalten.

Wichtige Kontakte innerhalb des Bezirksamtes zu den Themenbereichen Vielfalt und Gleichstellung

Bei Fragen zum Thema Migration und Integration:

Bei Fragen speziell zum Thema Frauen und Gleichstellung:

Bei Fragen speziell zu den Themen Inklusion, Chancengleichheit und Barrierefreiheit:

Foto auf dem viele Begriffe wie u.a. Integration und Diversity stehen

Diversity-Landeprogramm

Im Juni 2017 hat der Senat zentrale Schritte und Inhalte eines Diversity-Landesprogramms beschlossen. Die Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung (LADS) hat den Auftrag erhalten dieses zu entwickeln.

In diesem Zusammenhang hat der Berliner Senat als zentralen Bestandteil des Landesprogrammes am 13.08.2019 das Leitbild „Weltoffenes Berlin – chancengerechte Verwaltung“ verabschiedet. Es spiegelt das Selbstverständnis der Verwaltung in Bezug auf Vielfalt innerhalb und außerhalb der Verwaltung wider und dient zur Orientierung für zukünftiges Verwaltungshandeln. Unter Regie der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales und der Senatsverwaltung für Finanzen wurde das Leitbild in einem partizipativen Prozess unter Beteiligung der folgenden Bereiche entwickelt: Leitungen der SE bzw. Z-Abteilungen der Senatsverwaltungen, Vertreter*innen für Chancengleichheitsstrategien auf Senatsebene, Hauptschwerbehindertenvertretung, vom Rat der Bürgermeister benannte vier bezirkliche Vertreter*innen, Hauptpersonalrat und Haupt-Jugend- und Auszubildendenvertretung.

  • Leitbild "Weltoffenes Berlin - chancengerechte Verwaltung"

    PDF-Dokument (3.0 MB)

  • Factsheet zum Leitbild "Weltoffenes Berlin - chancengerechte Verwaltung"

    PDF-Dokument (519.0 kB)

deutsche Gesetze

Novellierung des Gesetzes zur Regelung von Partizipation und Integration (PartIntG)

Im Jahr 2010 hat das Land Berlin das PartIntG in Kraft gesetzt. Ziel des Gesetzes ist es, „Menschen mit Migrationshintergrund die Möglichkeit zur gleichberechtigten Teilhabe in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu geben“ (§1 Abs. 1 PartIntG). Es regelt dazu Strukturen, Gremien und Institutionen auf Landes- und Bezirksebene. Damit war Berlin das erste Bundesland, das anerkannte, dass es zu erfolgreichen Integrationsprozessen von Eingewanderten und ihren Familien gesetzlich geregelter Partizipationsstrukturen bedarf.
So gibt das PartIntG bestehenden Institutionen – dem Landesbeirat für Migration und Integration (Landesintegrationsbeirat), den Beauftragten des Berliner Senats für Integration und Migration (Landesintegrationsbeauftragte*r) – eine gesetzliche Grundlage und etabliert in allen Bezirken Integrationsbeauftragte sowie Integrationsausschüsse. Die Verwaltung soll ihre Aufgabenwahrnehmung an der „Vielschichtigkeit der Einwanderungsgesellschaft“ ausrichten und den Anteil der Beschäftigten mit Migrationshintergrund entsprechend dem Anteil an der Bevölkerung erhöhen (§4 Abs. 1 PartIntG).

Das im Jahr 2010 beschlossene Gesetz wurde evaluiert [Link zur Evaluation] und ist aktuell im Prozess der Überarbeitung, um dieses mit stärkeren konkreten Maßnahmen auf Landes- und Bezirksebene für gleichberechtigte Teilhabe zu versehen.

Eine Verabschiedung des Gesetzes nach erster und zweiter Lesung sowie Beteiligung des zuständigen Ausschusses im Abgeordnetenhaus ist für Mai/Juni 2021 angestrebt (Ausfertigung durch den Präsidenten des Abgeordnetenhauses und Verkündung durch den Regierenden Bürgermeister).

Weitere Informationen zur Novellierung finden Sie auf der Themen-Webseite zum Gesetz.

Miteinander in Vielfalt Schrift

Charta der Vielfalt

Berlin ist 2007 der Initiative Charta der Vielfalt beigetreten. Damit macht das Land Berlin deutlich, dass es sich zu Respekt, Toleranz, Fairness und Wertschätzung seinen Mitarbeiter*innen, aber auch allen Bürger*innen verpflichtet und danach handelt.

Die Charta der Vielfalt ist eine Arbeitgebendeninitiative zur Förderung von Vielfalt in Unternehmen und Institutionen. Ziel der Initiative ist es, die Anerkennung, Wertschätzung und Einbeziehung von Vielfalt in der Arbeitswelt in Deutschland voranzubringen. Organisationen sollen ein Arbeitsumfeld erschaffen, das frei von Vorurteilen ist. Alle Mitarbeiter*innen sollen Wertschätzung erfahren – unabhängig von Alter, ethnischer Herkunft und Nationalität, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, körperlichen und geistigen Fähigkeiten, Religion und Weltanschauung, sexueller Orientierung und sozialer Herkunft.

Weitergehende Informationen finden Sie hier.

Wichtige Kontakte auf Landesebene zu den Themenbereichen Vielfalt und Gleichstellung

Weiterführende Informationen zum Thema Vielfalt in der Verwaltung

  • Materialsammlung der Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung