Die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten leiten sich aus § 6 Berliner Datenschutzgesetz ab.
Zu den Aufgaben gehören vor allem:
- Unterrichtung und Beratung des Bezirksamts und der Dienstkräfte, die Verarbeitungen personenbezogener Daten durchführen, hinsichtlich ihrer datenschutzrechtlichen Pflichten,
- Überwachung der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Pflichten sowie der Strategien des Bezirksamts für den Schutz personenbezogener Daten,
- Beratung des Bezirksamts im Zusammenhang mit Datenschutz-Folgenabschätzungen und Überwachung ihrer Durchführung
- Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde.
Die öffentlichen Stellen bleiben bei der Verarbeitung personenbezogener Daten in der Verantwortung für die Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen. Der Datenschutzbeauftragte übt insoweit eine Kontrollfunktion aus.
Der Datenschutzbeauftragte ist für die Erteilung von Auskünften bzw. Benachrichtigungen bei Eingaben sowie Beratung bei Fragen von Betroffenen (Bürgern, Mitarbeitern) zu datenschutzrelevanten Themen zuständig, die das Bezirksamt betreffen.
Er ist aufgrund seiner unabhängigen und neutralen Stellung bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben weisungsfrei.