Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind alle heimischen Tierarten mit wenigen Ausnahmen besonders geschützt. Besonders geschützte Tiere dürfen nicht gefangen, nicht getötet und ihre Nester, Eier oder Wohnstätten nicht zerstört bzw. gestört werden dürfen. Ausnahmegenehmigungen sind möglich.
Freiland- und Handelsartenschutz
Umwelt- und Naturschutzamt Steglitz-Zehlendorf
Postadresse: 14160 Berlin
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