Freiland- und Handelsartenschutz

Eisvogel mit Fisch im Schnabel - Alcedo atthis

Eisvogel

Freilandartenschutz

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind alle heimischen Tierarten mit wenigen Ausnahmen besonders geschützt. Besonders geschützte Tiere dürfen nicht gefangen, nicht getötet und ihre Nester, Eier oder Wohnstätten nicht zerstört bzw. gestört werden dürfen. Ausnahmegenehmigungen sind möglich.

Kakadus,Cacatua galerita

Kakadus

Handelsartenschutz

Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) regelt die Einfuhr- und Ausfuhr sowie die kommerzielle Verwendung der geschützten Exemplare. Dazu gehören auch Regelungen zur Meldung und Kennzeichnung von Tieren, die jeder Halter besonders geschützter Arten berücksichtigen muss.

Formulare zu An-/ Abmeldung geschützter Tiere finden Sie hier.

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