Das Umwelt- und Naturschutzamt überwacht Gewerbebetriebe wie z.B. chemische Reinigungen, Kfz-Werkstätten und Tankstellen in Hinblick auf die Anforderungen des Immissionsschutzes (z.B. Lärm-, Staub-, Licht-, Geruchsbelästigung), für die Lagerung wassergefährdender Stoffe, der ordnungsgemäßen Abfallbeseitigung und für das Einleiten von Abwasser in die öffentliche Kanalisation.
Ziel der umweltrechtlichen Vorschriften ist der Schutz der Bürgerinnen und Bürger und unserer natürlichen Lebensgrundlagen vor schädlichen Einflüssen. Die gesetzlichen Anforderungen will das Umwelt- und Naturschutzamt zeitnah durchsetzen und bei Bürgerhinweisen und -beschwerden schnell reagieren.