Die zuständige Behörde erteilt Löschungsbewilligungen in Grundstücksangelegenheiten, um ein zu Gunsten des Landes Berlin (Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf, Abteilung III) im Grundbuch eingetragenes Recht zu löschen.
Eigentümer, Rechtsanwälte und Notare können eine Löschungsbewilligung beantragen.