Löschungsbewilligung für Steglitz-Zehlendorf

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Die zuständige Behörde erteilt Löschungsbewilligungen in Grundstücksangelegenheiten, um ein zu Gunsten des Landes Berlin (Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf, Abteilung III) im Grundbuch eingetragenes Recht zu löschen.

Eigentümer, Rechtsanwälte und Notare können eine Löschungsbewilligung beantragen.

Antrag und Unterlagen:

Der Antrag auf Löschungsbewilligung kann formlos erfolgen. Ihm ist ggf. ein Grundbuchauszug und ein Berechtigungsnachweis beizufügen. Je nach Verwaltungsaufwand (Aktenstudium, Prüfen des Antrags, Entscheidung über Löschungsbewilligung) beträgt die Bearbeitungszeit 2-8 Wochen.

Gebühren:

Die Erteilung von Löschungsbewilligungen ist gemäß der Verwaltungsgebührenordnung gebührenpflichig. Der Gebührenrahmen beträgt 30 – 70 €.

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Rechtliche Grundlagen: