Es können nur Anträge für Grundstücke in Steglitz-Zehlendorf gestellt werden.
Erschließungsbeiträge und -beitragsbescheinigungen in Steglitz-Zehlendorf
Bitte beachten Sie:
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Erschließungsbeiträge
Werden öffentliche Straßen und Plätze erstmalig endgültig hergestellt, sind die Eigentümer beziehungsweise Erbbauberechtigte, deren Grundstücke an der erschlossenen Straße liegen, verpflichtet, die umlagefähigen Kosten zu bezahlen. Mit einem amtlichen Bescheid wird den Betroffenen der anfallende Erschließungsbeitrag mitgeteilt.
Für die erstmalige endgültige Herstellung von Erschließungsanlagen (hier in erster Linie: die Straße, teilweise aber auch von Parkanlagen und Grünflächen) im Sinne des Baugesetzbuches (BauGB) werden Erschließungsbeiträge nach dem BauGB und dem Berliner Erschließungsbeitragsgesetz (EBG) erhoben.
Hinweis: Sie befinden sich auf der Internetseite des Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin. Hier finden Sie die Internetseiten der anderen Berliner Bezirke.
Ansprechperson Erschließungsbeiträge
Herr Steinicke