Winterliche Gehwegreinigung in Berlin

Schild mit Schneeflocke

Nach § 35 Absatz 6 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) dürfen bei der Gehwegreinigung Fahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 2,8 t und bei einem Reifeninnendruck bis zu 3 bar auch Fahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t eingesetzt werden. Dabei ist sicherzustellen, dass keine Beschädigung der Gehwege und der darunterliegenden Versorgungsleitungen erfolgen kann.

Winterdienst (Schneeräumfahrzeug)

Um derartige Beschädigungen zu vermeiden und um eine Schadenersatzpflicht der betroffenen Firmen auszuschließen, werden für die bezirklichen Straßen- und Grünflächenämter als Träger der Straßenbaulast nach § 7 des Berliner Straßengesetzes nachstehend die Straßen oder Straßenabschnitte bekannt gegeben, deren Gehwege nicht zum Zwecke der winterlichen Reinigung mit Fahrzeugen befahren werden dürfen.

Hierzu zählen sowohl unbefestigte oder promenadenmäßig befestigte Gehwege (und Randstreifen in bisher nur teilausgebauten Straßen, wenn diese Streifen überwiegend von Fußgängern benutzt werden – siehe hierzu die geltende Bekanntmachung des Bezirksamtes Lichtenberg von Berlin – RegOrd – zur Schnee- und Glättebeseitigung auf öffentlichem Straßenland unter Nummer 5.1), die durch die rotierenden Bürsten der Fahrzeuge derart uneben werden können, dass sie für Fußgänger eine Gefahr darstellen, als auch neu hergestellte Gehwegflächen, die der Belastung durch Fahrzeuge noch nicht standhalten. Auch eine Pflasterung der Gehbahn ohne hart befestigte Ober- und Unterstreifen kann der Grund sein, weshalb ein bestimmter Gehweg oder ein Abschnitt davon nicht maschinell gereinigt werden darf.

Der Einsatz von Streusalz und Auftaumitteln auf Gehwegen ist berlinweit verboten!

Gehwegliste

Schneeschieber

Liste der Gehwege, die für die maschinelle Reinigung im Winter 2023/2024 ungeeignet sind

  • Damit sich Anlieger und Reinigungsfirmen rechtzeitig auf die Situation einstellen können, wird die aktuelle Liste im Sommer komplett veröffentlicht. Sich im Laufe des Jahres ergebende Änderungen zu dieser Liste werden gegebenfalls vor Beginn der Wintersaison noch einmal im Amtsblatt veröffentlicht.
    Als Service des Bezirksamtes Steglitz–Zehlendorf, Straßen- und Grünflächenamt, finden Sie die aktuelle Liste als PDF-Datei auf dieser Seite:

Nachfolgend finden Sie die Liste der Gehwege, die für die maschinelle Reinigung im Winter 2023/2024 ungeeignet sind (als PDF-Datei zum Download):

Die nachfolgende PDF-Datei ist nicht barrierefrei.

  • Amtsblattveröffentlichung maschinelle Winterdienstreinigung 2024 2025

    PDF-Dokument (13.2 MB)

Hinweise zur Gehwegliste:

  • Zur Spalte „Seite“:
    Sofern dort nichts steht, sollen beide Gehwegseiten nicht maschinell gereinigt werden, sonst nur wie angegeben.
  • Zur Spalte “gegebenfalls zeitlich befristet bis” der Auflistung:
    Sofern dort ein Datum angegeben ist, gilt das maschinelle Reinigungsverbot nur bis zu diesem Zeitpunkt.
  • Für jeden Bezirk sind vorab die Telefonnummern der Ansprechpersonen angegeben, die Auskünfte zu der Auflistung für den jeweiligen Bezirk erteilen.

Weitere Hinweise zum Thema winterliche Gehwegreinigung

  • Artikel des Leiters des Straßen- und Grünflächenamtes – BA Steglitz-Zehlendorf:
  • Hinweise zur winterlichen Gehwegreinigung

    PDF-Dokument (12.9 kB)