Schnee und Eisbeseitigung durch den Fachbereich Grünflächen
Grundstückseigentümer sind haftbar für Schäden, die durch mangelnde Schnee- und Eisbeseitigung auf dem öffentlichen Gehweg vor seinem Grundstück auftreten.
Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf als Eigentümer der Grünflächen, der Spielplätze und landeseigenen Friedhöfe ist somit auch zur Schnee- und Eisbeseitigung außerhalb der Anlagen als Anlieger von öffentlichen Gehwegen verpflichtet.
Die beauftragten Firmen werden kontrolliert.
Sollte einmal ein Bereich nicht geräumt sein, melden Sie das bitte dem Fachbereich Grünflächen, damit die beauftragten Firmen gemahnt werden können.
Auf den Wegen in öffentlichen Grünanlagen, auf Kinderspielplätzen und in Kleingartenanlagen erfolgt keine Schnee- und Eisbeseitigung.
Winterimpressionen
Straßen- und Grünflächenamt Fachbereich Grünflächen
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Amtsleitung
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Fachbereichsleitung
Herr Lentz
Kontakt
Sekretariat
N.N.
Tel.: (030) 90 299-61 73
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