- Die Zuständigkeit für die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners liegt beim jeweiligen Grundstückseigentümer, also nicht generell beim Fachbereich Grünflächen. Eichenprozessionsspinner sind Schädlinge und deren Bekämpfung hat nicht automatisch durch die für die Grünunterhaltung zuständige Stelle zu erfolgen.
- Es liegt im Ermessen und in der Verantwortung des jeweiligen Grundstückeigentümers, eine Fachfirma zur Bekämpfung zu beauftragen.
- Eine Beseitigung an öffentlichen Orten, die sich im Vermögen des Tiefbau- und Landschaftsplanungsamtes befinden, erfolgt nach Vorgaben des Gesundheitsamtes oder aus Gründen des Arbeitsschutzes nur in sensiblen Bereichen.
- Eine Meldung beinhaltet nicht automatisch eine Beseitigung, ist aber dennoch wichtig, da die Verbreitung des Eichenprozessionsspinners kartiert werden muss, und das Auftreten dem Pflanzenschutzamt gemeldet wird.
- Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es keine generelle Beseitigungsverpflichtung, da entsprechende Vorschriften bzw. gesetzliche Grundlagen nicht vorliegen.
Der Eichenprozessionsspinner
Bild: Pflanzenschutzamt Berlin
Hinweise zum Umgang mit dem Eichenprozessionsspinner
Seine Härchen sind giftig und können bei Kontakt mit der Haut zu Ekzemen bzw. beim Einatmen zu Asthma führen.
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Eichenprozessionsspinner
Flyer der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Ber
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