Fluchtlinien

Fluchtlinienplanausschnitt

Fluchtlinienplanausschnitt

Bei uns erhalten Sie Auskünfte über Fluchtlinien aus förmlich festgestellten Fluchtlinienplänen und über Straßenbegrenzungslinien sowie Baugrenzen und Baulinien aus festgesetzten Bebauungsplänen.

Fluchtlinien dienen der Festlegung von öffentlichen Straßen und Plätzen und der Einhaltung der Bebauung auf Grundstücken. Das heißt, die Straßenfluchtlinie gibt vor, wo öffentliche Straßen und Plätze angelegt oder verändert werden bzw. wie breit sie sind. Die Baufluchtlinie legt fest, wo auf den Grundstücken Baukörper errichtet werden dürfen bzw. welche Linie sie (nach vorne und teilweise auch nach hinten) nicht überschreiten dürfen. Rechtsgrundlage war das Preußische Fluchtliniengesetz von 1875. Mit Einführung des Gesetzes über die städtebauliche Planung für Groß-Berlin von 1949 wurden keine Straßen- und Baufluchtlinien, sondern Straßenbegrenzungslinien, Baugrenzen und Baulinien in Bebauungsplänen festgesetzt. Baugrenzen dürfen nicht überschritten werden, Baulinien müssen zwingend eingehalten werden.

Die Fluchtlinien sind digital im FIS-Broker verfügbar. Gültige Fluchtlinien sind nur für Gebiete im ehemaligen West-Berlin vorhanden. Wird ein neuer Bebauungsplan festgesetzt, werden entsprechende Fluchtlinien gelöscht. In Steglitz-Zehlendorf werden die Fluchtlinien für die Ortsteile Wannsee, Nikolassee, Schlachtensee, Zehlendorf und Dahlem dargestellt. Die Fluchtlinien für die Ortsteile Steglitz, Lichterfelde, Lankwitz werden derzeit digitalisiert und dem Datensatz anschließend hinzugefügt.

Weitere Auskünfte zu den Bebauungsplänen und zur Bebaubarkeit von Grundstücken erhalten Sie im Stadtentwicklungamt – Fachbereich Stadtplanung unter: