Ein Bebauungsplan wird immer dann aufgestellt, wenn die durch den Bezirk oder das Land Berlin beabsichtigte städtebauliche Entwicklung in einem bestimmten Gebiet eine Änderung des bisherigen Planungsrechts erfordert.
Das kann z.B. dann sein, wenn die vorhandene, erhaltenswerte Bau- und Nutzungsstruktur in einem Gebiet langfristig vor negativen Veränderungen geschützt werden soll. Oft wird auch versucht, durch das Angebot neuer Entwicklungsmöglichkeiten eine Umgestaltung im bezirklichen Interesse zu bewirken.
Eine wichtiger Ausgangspunkt solcher Planungsüberlegungen können beschlossene städtebauliche Entwicklungskonzepte oder sonstige städtebauliche Planungen Berlins oder des Bezirks sein.
Ein weiterer Grund für die Aufstellung von Bebauungsplänen kann vorliegen, wenn das geltende Planungsrecht ein konkretes öffentliches oder privates Bauvorhaben, dass im Interesse der bezirklichen Entwicklung steht, nicht zulässt. In solchen Fällen kann dieses Planungsrecht durch einen Bebauungsplan im Sinne des Vorhabens geändert werden.
Unabhängig vom Planungsanlass sind bei der Aufstellung der Bebauungspläne die in § 1 Abs. 5 BauGB formulierten Grundsätze der Bauleitplanung zu beachten, die eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung einfordern. Soziale, wirtschaftliche und umweltschützende Anforderungen sollen miteinander in Einklang gebracht und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleistet werden.
Wie ein Bebauungsplan genau entsteht, erfahren Sie hier.