Unabhängig davon, ob es einer Genehmigung bedarf, ist bei der Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und der Beseitigung von Anlagen die Bauherrin oder der Bauherr dafür verantwortlich, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Zu diesen Vorschriften gehört – neben vielen anderen Rechtsgebieten – auch das Planungsrecht.
Aus festgesetzten Bebauungsplänen und anderen Rechtsgrundlagen ergeben sich für jedes Grundstück in Steglitz-Zehlendorf ganz spezielle planungsrechtliche Anforderungen. Selbst scheinbar unbedeutende und sogar genehmigungsfreie Vorhaben können schnell gegen das Planungsrecht verstoßen. Deshalb sollte sich jeder Bauherr informieren, bevor er mit dem Bau beginnt.
In der von uns angebotenen Bauberatung erörtern wir mit Ihnen die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen ihres Vorhabens, z.B. folgende Fragen: