Bauberatung Stadtplanung Steglitz-Zehlendorf

Die Bauberatung ist derzeit personell nicht ausreichend besetzt. Es gelten deshalb folgende Sprechzeiten:

Telefonische Sprechzeit unter der Nummer 90299 – 7728
am Montag und Donnerstag von 9:00 bis 12:00 Uhr und
am Dienstag von 14:00 bis 16:00 Uhr

Sprechzeit vor Ort
am Dienstag von 9:00 bis 12:00 Uhr

Ortsteilübersicht

Negativzeugnisse für Kaufverträge (alle Ortsteile) erhalten Sie über Frau Maetz – Tel. 90299 – 5414

Was wir für Sie tun können ...

Fragezeichen

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Was können Sie auf Ihrem Grundstück bauen? Wieviel können Sie auf Ihrem Grundstück bauen? Wo können Sie auf Ihrem Grundstück bauen? Wie können Sie bauen? Welche Vorschriften müssen Sie einhalten? Wessen Rechte gilt es zu berücksichtigen?

In einem Gespräch beraten wir Sie gerne auch zu den städtebaulichen und architektonischen Aspekten eines geplanten Bauvorhabens.

Unabhängig davon, ob es einer Genehmigung bedarf, ist bei der Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und der Beseitigung von Anlagen die Bauherrin oder der Bauherr dafür verantwortlich, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Zu diesen Vorschriften gehört – neben vielen anderen Rechtsgebieten – auch das Planungsrecht.
Aus festgesetzten Bebauungsplänen und anderen Rechtsgrundlagen ergeben sich für jedes Grundstück in Steglitz-Zehlendorf ganz spezielle planungsrechtliche Anforderungen. Selbst scheinbar unbedeutende und sogar genehmigungsfreie Vorhaben können schnell gegen das Planungsrecht verstoßen. Deshalb sollte sich jeder Bauherr informieren, bevor er mit dem Bau beginnt.

In der von uns angebotenen Bauberatung erörtern wir mit Ihnen die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen ihres Vorhabens, z.B. folgende Fragen:

Ansprechpartner in anderen Fragen rund ums Bauen ...

  • Denkmalpflegerische Belange erläutert Ihnen unsere Untere Denkmalschutzbehörde
  • Bauordnungsrechtliche Fragen und Fragen zum Baugenehmigungsverfahren beantwortet Ihnen die Bau- und Wohnungsaufsicht
  • Unser Fachbereich Vermessung erteilt Auskünfte aus dem Liegenschaftskataster und zu Fluchtlinien. Hier können Sie amtliche Karten erwerben.
  • Bei Anliegen zu Sondernutzungen von Straßenland, zu Straßenausbau und Straßenbäumen sowie zu öffentlichen Grünflächen wenden Sie sich bitte an das Straßen- und Grünflächenamt
  • Umwelt- und Naturschutzangelegenheiten, zum Beispiel Altlasten, Immissionsschutz oder Baumschutz, werden im Umwelt- und Naturschutzamt bearbeitet
  • Beratung zu Steganlagen an Gewässern finden Sie hier

rechtliche Grundlagen