Das Gesetz zur Beseitigung von Wohnungsmissständen in Berlin wurde geschaffen, um
- die ordnungsgemäße Nutzung und Benutzbarkeit von Wohngebäuden, Wohnungen und Wohnräumen und zugehörigen Nebengebäuden und Außenanlagen sicherzustellen,
- die Beseitigung von Mängeln und Missständen in Wohngebäuden, Wohnungen oder Wohnräumen und zugehörigen Nebengebäuden und Außenanlagen zu erreichen,
- Maßnahmen zur Verbesserung der Wohnverhältnisse mit der Zielsetzung in die Wege zu leiten, Wohngebäude, Wohnungen und Wohnräume so zu verbessern, dass sie den Mindestanforderungen an erträgliche Wohnverhältnisse genügen, und zwar unabhängig davon, ob der gegenwärtige Zustand bereits eine Gefahr im Sinne des allgemeinen Polizei- und Ordnungsrechts darstellt oder nicht.