Bauaufsicht Steglitz-Zehlendorf

Rathaus Zehlendorf Bauteil E

Aufgaben und Leistungen der Bauaufsicht

Die Bauaufsicht im Bezirk Steglitz-Zehlendorf ist für den Vollzug der Berliner Bauordnung und ihrer Folgevorschriften (z.B. Erteilung von Baugenehmigungen, Beseitigung von konstruktiven Baumängeln) zuständig.

  • Beratung vor Antragstellung
  • Bearbeitung von folgenden Antragsverfahren:
  • § 62 BauO Bln Genehmigungsfreistellungsverfahren
  • § 63 BauO Bln vereinfachte Baugenehmigungsverfahren
  • § 63 a BauO Bln vereinfachte Baugenehmigungsverfahren für Werbeanlagen
  • § 64 BauO Bln Baugenehmigungsverfahren
  • § 75 BauO Bln Vorbescheide & planungsrechtliche Bescheide
  • § 67 BauO Bln Erteilung von bauordnungsrechtlichen Abweichungen, planungsrechtlichen Ausnahmen & Befreiungen
  • Bearbeitung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen
  • Durchführung von Brandsicherheitsschauen und Betriebsüberwachungen
  • Gefahrenabwehr und Mängelbeseitigung an baulichen Anlagen
  • ordnungsrechtliche Aufgaben (Anordnungen, Zwangsmaßnahmen, Bußgelder)

Aus personellen Gründen entfallen bis auf Weiteres vorerst die Sprechtage.

Die telefonische Erreichbarkeit der technischen Sachbearbeitung wird auf folgende Tage eingeschränkt:
Dienstag von 09.00 bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 09.00 bis 12.00 Uhr. Telefonische Rückfragen zu Genehmigungsverfahren sind derzeit nur in dieser Zeit möglich.

In dringenden Fällen erreichen Sie den Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht:
Geschäftszimmer: Tel: (030) 90299-6270
E-Mail: bauaufsicht@ba-sz.berlin.de

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