Bauaufsicht Steglitz-Zehlendorf
Bild: Herr Janisch (BWA 211)
Aufgaben und Leistungen der Bauaufsicht
Die Bauaufsicht im Bezirk Steglitz-Zehlendorf ist für den Vollzug der Berliner Bauordnung und ihrer Folgevorschriften (z.B. Erteilung von Baugenehmigungen, Beseitigung von konstruktiven Baumängeln) zuständig.
- Beratung vor Antragstellung
- Bearbeitung von folgenden Antragsverfahren:
- § 62 BauO Bln Genehmigungsfreistellungsverfahren
- § 63 BauO Bln vereinfachte Baugenehmigungsverfahren
- § 63 a BauO Bln vereinfachte Baugenehmigungsverfahren für Werbeanlagen
- § 63 b BauO Bln Genehmigungsverfahren für die Beseitigung von Gebäuden mit Wohnraum
- § 64 BauO Bln Baugenehmigungsverfahren
- § 75 BauO Bln Vorbescheide & planungsrechtliche Bescheide
- § 67 BauO Bln Erteilung von bauordnungsrechtlichen Abweichungen, planungsrechtlichen Ausnahmen & Befreiungen
- Bearbeitung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen
- Durchführung von Brandsicherheitsschauen und Betriebsüberwachungen
- Gefahrenabwehr und Mängelbeseitigung an baulichen Anlagen
- ordnungsrechtliche Aufgaben (Anordnungen, Zwangsmaßnahmen, Bußgelder)
Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht
Dienstsitz:
- Tel.: (030) 90299-6270
- Fax: (030) 90299-6445
- E-Mail die Bau- und Wohnungsaufsicht