Wird für ein Berliner Kind der Schulbesuch im Land Brandenburg gewünscht, ist es erforderlich, dass die für den Wohnbezirk im Land Berlin zuständige Schulaufsicht auf Antrag der Eltern eine Freistellung erteilt.
Wenn eine entsprechende Freistellung durch die zuständige Schulaufsicht erteilt wurde, kann das Berliner Kind nach Maßgabe freier Plätze in die gewünschte Brandenburger Schule aufgenommen werden.
Die zuständige Schulaufsicht für den Bezirk Steglitz-Zehlendorf finden Sie unter nachfolgendem Link:
Schulaufsicht für den Bezirk Steglitz-Zehlendorf