Werbematerial darf in Berlin auf öffentlichem Straßenland nur mit Erlaubnis des Bezirksamts bzw. Ordnungsamts verteilt werden. Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig und kann nur erteilt werden, wenn sich der Veranstalter verpflichtet, die zu erwartende Verschmutzung der Straßen zu beseitigen oder beseitigen zu lassen.
Das Anstecken oder anderweitige Anbringen von Werbematerial an Kraftfahrzeuge wird nicht erlaubt, weil die Beseitigung der zu erwartenden Verschmutzung wegen der Art der Verteilung objektiv nicht gewährleistet ist.
Die Erlaubnis zur Verteilung von Werbematerial auf öffentlichem Straßenland ist mindestens 14 Tage vor der geplanten Verteilung schriftlich beim Ordnungsamt zu beantragen. Den Antrag können Sie direkt am PC ausfüllen. Wichtig ist insbesondere der genaue Ort und Zeitraum für die Verteilung. Die Gebühr für die Erlaubnis beträgt 34,00 Euro zuzüglich weiteren Gebühren. Diese richten sich nach der Anzahl der Tage und der Bezirke sowie der Anzahl der Teams, für die die Erlaubnis gelten soll. Die Gebühr beträgt gemäß Artikel I Zweite Änderungsverordnung der Umweltschutzgebührenordnung vom 9. 3. 2010 (GVBl. Seite 140) je Straße oder Stadtbezirk pro Tag 3,00 Euro beziehungsweise für das gesamte Stadtgebiet pro Tag 5,00 Euro. Für gegebenenfalls erforderliche Zusatz-Bescheinigungen bei Einsatz mehrerer Verteilteams entstehen zusätzliche Verwaltungsgebühren von jeweils 10,00 Euro pro Bescheinigung.
Die Erlaubnis ist beim Ordnungs-/Bezirksamt eines der Bezirke zu beantragen, in denen Werbematerial verteilt werden soll.