Kinder und Jugendliche wirksam schützen Wenn es Hinweise gibt, dass das Wohl und die Entwicklung eines Kindes oder Jugendlichen Schaden nehmen könnte, dann müssen wir als Jugendamt zu ihrem Schutz handeln. Wir haben den gesetzlichen Auftrag, Hinweisen nachzugehen und in der Regel Kontakt zur Familie und zum Kind aufzunehmen. Das bedeutet auch, vielleicht ungebeten an einer Haustür zu klingeln. Eltern haben das Recht, Erziehungsfragen eigenverantwortlich zu entscheiden und Hilfen annehmen oder ablehnen zu dürfen. Dieses Recht hat jedoch seine Grenzen, wenn daraus eine Gefahr für das Kind entsteht. Bei entsprechenden Hinweisen, dass ein Kind oder Jugendlicher in Not ist, müssen wir zwischen dem notwendigen Schutz von Kindern und den Rechten von Eltern abwägen. Bei Vernachlässigung und Misshandlung hat der Schutz des Kindes immer Vorrang. In jedem Einzelfall müssen diese Fragen beantwortet werden:
- Wie akut und wie schwerwiegend ist die Gefahr für das Kind?
- Was ist zwingend erforderlich, damit das Kind langfristig keinen Schaden nimmt?
- Und welches Handeln – ggf. auch welcher Eingriff in die Rechte von Eltern – ist dafür notwendig und gerechtfertigt?
Wie wir vorgehen, ist dabei entscheidend von der Frage abhängig, ob Eltern daran mitwirken, dass sich die Situation für ihre Kinder verbessert.
Schutz von Kindern und Jugendlichen durch Unterstützung der Eltern
Wenn Eltern bereit sind, selbst etwas zu verändern, damit ihre Kinder wieder geborgen und geschützt sind, dann steht das gesamte Spektrum der Hilfen zur Erziehung zur Verfügung, um Entlastung und Unterstützung für die Familien zu organisieren.
In kritischen Situationen wird es notwendig sein, mit den Eltern verbindlich zu vereinbaren, was sie für ihre Kinder tun müssen und dieses auch zu kontrollieren, wie z. B. Besuche beim Arzt, täglicher Besuch des Kindergartens oder der Schule, regelmäßige Mahlzeiten…
Und wenn Eltern nicht mitwirken? Das Familiengericht entscheidet.
Wenn Eltern Hilfen nicht annehmen wollen oder wenn sie trotz Unterstützung nicht ausreichend für ihre Kinder sorgen können, dann müssen wir ebenfalls handeln. Bei akuter Gefahr können/müssen wir selbst kurzfristig – auch gegen den Willen der Eltern – die notwendige Hilfe für ein Kind organisieren: Das kann bedeuten, ein Kind vorübergehend sicher unterzubringen, das Kind zum Kinderarzt zu bringen usw. Es bleibt aber grundsätzlich das Recht der Eltern, über die Gesundheitsversorgung oder den Aufenthaltsort ihrer Kinder zu bestimmen. Das Jugendamt ist nicht befugt, die Rechte von Eltern zu beschränken – das kann nur das Familiengericht. Wenn Eltern notwendige Hilfen verweigern, müssen wir deshalb das Familiengericht einschalten. In einem persönlichen Gespräch mit den Eltern sucht das Familiengericht zunächst nach einer einvernehmlichen Lösung für das Kind und versucht, Eltern zu motivieren, Unterstützung anzunehmen. Das Familiengericht kann Mütter und Väter
aber auch zur Annahme von Hilfen verpflichten oder über das Sorgerecht und den zukünftigen Lebensort der Kinder entscheiden. Wir unterstützen dabei das Familiengericht und sind an den Gesprächen und am Verfahren beteiligt. Wir bringen unser Wissen über die Situation in der Familie und die Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen ein und schlagen geeignete Hilfen vor, um die bestmöglichste Lösung zu erreichen. Das Familiengericht prüft regelmäßig, ob die Maßnahmen wirksam und weiterhin notwendig sind.
Schwierige Situationen
Es können Situationen entstehen, in denen ein Kind unzweifelhaft Hilfe und Unterstützung von außen braucht, Eltern diese aber ablehnen – und gleichzeitig die Anhaltspunkte für eine Gefährdung (noch) nicht die Schwelle überschritten haben, dass ein Familiengericht das Sorgerecht von Eltern einschränken würde. Solche Situationen sind für die Beschäftigten der Jugendämter und für alle anderen Beteiligten sehr schwierig. Deshalb: Kinderschutz geht alle an – Kinder und Jugendliche brauchen immer Ansprechpersonen in Schulen, Kindergärten, in Arztpraxen und in ihrer Nachbarschaft, die ihre Nöte und Signale wahr- und ernst nehmen. Insbesondere in solchen Situationen brauchen sie aber auch Menschen, die ihren Eltern immer wieder Mut machen, Hilfen anzunehmen und ihnen Ängste vor dem Jugendamt nehmen.
Wie arbeiten wir als Jugendamt im Kinderschutz? Kinderschutz ist eine sehr komplexe Aufgabe. Signale und Äußerungen von Kindern sind selten eindeutig: Wann ist ein Kind tatsächlich gestürzt? Wann sind blaue Flecken, Striemen oder Blutergüsse Folge von Misshandlungen und Schlägen? Damit der Schutz von Kindern gelingt und Fachkräfte klare Orientierung für ihr Handeln haben, gibt es Grundsätze, an denen wir unser Handeln ausrichten: Vorrang: Unterstützung der Eltern Der beste Schutz für Kinder sind starke Eltern. Deshalb richten wir selbst in Gefahrensituationen zu allererst den Blick auf das, was Eltern (noch) zu leisten in der Lage sind, und bestärken sie, die Sorge für ihre Kinder zu übernehmen. Gemeinsam mit den Eltern suchen die Fachkräfte nach Lösungen und stellen die notwendige Hilfe und Unterstützung bereit. Ziel: Freiwilligkeit Wir als Jugendamt sind Partner in der Erziehung von Kindern. Deshalb setzen wir auf freiwillige Annahme von
Hilfen. Wenn Eltern, Kinder und Jugendliche selber etwas verändern wollen, dann steigen auch die Chancen für den Erfolg einer Hilfe. Der Kontakt zum Jugendamt wird von Eltern manchmal als Kontrolle oder als Misstrauen erlebt. Für die Fachkräfte liegt die Herausforderung darin, den Kontakt zu Müttern, Vätern, Kindern und Jugendlichen so zu gestalten, dass diese die notwendigen Unterstützungsangebote tatsächlich als Hilfe annehmen und ihnen aus eigener Überzeugung zustimmen können. Einbeziehung von Mutter, Vater, Kindern und Jugendlichen Die Kontaktaufnahme mit den betroffenen Kindern und Eltern steht an erster Stelle. Wo sehen sie selbst die Probleme und Schwierigkeiten, wo die Ursachen dafür? Was müsste sich aus ihrer Sicht verändern, damit es den Kindern in der Familie wieder gut geht? Und was können sie selbst dafür tun? Sich ein umfassendes Bild machen Um beurteilen zu können, ob ein Kind gefährdet ist, benötigen Fachkräfte ein umfassendes Bild der Familie.
Wir sprechen mit den Eltern, den Kindern und Jugendlichen, besuchen sie zu Hause, setzen uns aber auch mit anderen Kontaktpersonen der Kinder z. B. in Kindergarten oder Schule in Verbindung. Was belastet das Kind? Nehmen Eltern die vorhandenen Probleme wahr, wollen sie etwas verändern und können sie Hilfe annehmen? Welche Fähigkeiten, Personen, Stärken in den Familien und in ihrem Umfeld wirken sich schützend für das Kind aus? Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte Erfolgreicher Kinderschutz hängt davon ab, ob es gelingt, sich ein zutreffendes Bild von der familiären Situation zu machen und den bestmöglichen Lösungsweg für das Kind zu finden. Das kann eine Person nicht alleine leisten. Ein wichtiges Handlungsprinzip im Jugendamt ist es deshalb, über jeden Einzelfall immer in einem Team zu beraten. So wird sichergestellt, dass mehrere Perspektiven und ein breites Fachwissen einbezogen werden. Fachkräfte sind stets gefordert, ihre Sichtweisen und Entscheidungen mit
Kolleginnen und Kollegen zu reflektieren und zu überprüfen. Klar strukturierte Vorgehensweisen Kinder und Jugendliche, Mütter und Väter, Bürger und Bürgerinnen – sie alle müssen sich auf eine fachlich gute Arbeit im Jugendamt verlassen können. Strukturierte, verpflichtende Verfahrensweisen in den Jugendämtern regeln deshalb, wie mit Hinweisen auf Kindeswohlgefährdungen umgegangen wird. Dazu gehört z. B. dass
- jede Mitteilung geprüft und schriftlich dokumentiert wird,
- sich die Fachkräfte in der Regel einen persönlichen Eindruck davon verschaffen, wie es dem Kind zu Hause geht,
- Fachkräfte ihre Einschätzung auf fundiertes sozialpädagogisches Handwerkszeug wie Einschätzungsbögen, Leitfragen oder Anhaltspunkte stützen,
- mehrere Fachkräfte gemeinsam die Situation einschätzen und mögliche Lösungswege beraten.