Kinder gehören zu ihren Eltern,…
Es sind die Eltern, die ihre Kinder am besten kennen und denen ihr Wohl am stärksten am Herzen liegt. Deshalb schreibt unsere Verfassung – das Grundgesetz – das Recht auf Erziehung den Eltern zu. Das Jugendamt leistet den besten Kinderschutz, wenn es Eltern in ihrer Sorge für ihre Kinder stärkt und zur Seite steht.
Über Erziehung lässt sich streiten. Was zu einer gesunden Ernährung gehört, wie viel Fernsehen für ein Kind verträglich ist, wann ein Kind was selbstständig erledigen kann – darauf gibt es unterschiedliche Antworten. Eltern ringen bei diesen Fragen mit ihren Kindern um gute Lösungen. Niemand möchte, dass sich in solche Diskussionen der Staat regelnd einmischt. Deshalb gewährt das Grundgesetz Müttern und Vätern in der Gestaltung ihrer Erziehung einen großen Spielraum. Sie entscheiden, an welchen Werten sie ihre Erziehung ausrichten, welche Schule das Kind besucht, wie sie beispielsweise nach einer Scheidung das gemeinsame Sorgerecht gestalten möchten.
Weil Erziehung eine schwierige Aufgabe ist, haben Eltern dabei das Recht, vielerlei Hilfen und Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Das Jugendamt trägt die Verantwortung dafür, dass diese vor Ort zur Verfügung stehen.
…aber Kinder gehören nicht ihren Eltern.
Zu Elternrechten gehören Elternpflichten. Eltern müssen dafür sorgen, dass lebenswichtige Grundbedürfnisse ihrer Kinder – z. B. nach Nahrung, nach gesundheitlicher Versorgung, nach einem sicheren Lebensort, nach verlässlichen Bezugspersonen – befriedigt werden. Und sie dürfen die Rechte ihrer Kinder nicht verletzen. Wenn Eltern ihre Erziehungsverantwortung grob vernachlässigen oder missbrauchen, dann muss der Staat – und hier stellvertretend das Jugendamt – Kinder und Jugendliche schützen.
Das Jugendamt muss allen Hinweisen, dass Mädchen oder Jungen gefährdet sein könnten, nachgehen und sie aktiv vor Gefahren schützen.
Das Jugendamt…
- steht Eltern mit Information, Beratung und Hilfe in Erziehungsfragen zur Seite – auch wenn in Sachen Erziehung mal nicht alles rund läuft.
- ist Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche. In Notsituationen können sie sich beraten lassen und vorübergehend kann das Jugendamt ihnen bei Bedarf ein sicheres Dach über dem Kopf vermitteln.
- geht allen Hinweisen nach, dass Kinder und Jugendliche gefährdet sein könnten. Stellt sich die Frage „Was tun?“
- geht aktiv auf Familien zu und organisiert Hilfe oder Schutz, sobald Kinder in ihrer Entwicklung gefährdet sind. In Notsituationen kann das Jugendamt Familien mit einem breiten Spektrum an Hilfen Entlastung und Unterstützung bieten.
- bietet als zentrale Anlaufstelle Beratung, Unterstützung und konkrete Hilfe im Kinderschutz an.
Um Kindern und Jugendlichen ein sicheres und gesundes Aufwachsen zu ermöglichen, bauen die Jugendämter auf ein umfassendes, abgestuftes System von Hilfen.
Dieses reicht von vielfältigen Angeboten, damit Mädchen und Jungen sicher aufwachsen und Gefahrensituationen möglichst gar nicht erst entstehen, über praktische Unterstützung in Krisen bis hin zu Maßnahmen, um Kinder und Jugendliche bei akuten Gefährdungen wirksam schützen zu können.
Eltern unterstützen, Kinder schützen – so lässt sich der gesetzliche Auftrag des Jugendamtes im Kinderschutz zusammenfassen.