Die Kindertagespflege ist ein gleichwertiges Angebot der Kinderbetreuung, wie z.B. die Betreuung durch Kindertagesstätten. Sie bietet vor allem für die 0-3-jährigen Kinder eine Alternative, da die Betreuung in überschaubaren Gruppen mit einer festen Bezugsperson stattfindet. Auch in der Kindertagespflege werden die Kinder nach den Grundsätzen des Berliner Bildungsprogrammes gefördert. Die Kindertagespflegepersonen werden vom Jugendamt überprüft, sind qualifiziert und bilden sich regelmäßig fort.
Kindertagespflegestellen mit 3-5 Plätzen- altersgerechte, individuelle Betreuung
- familiäre Atmosphäre, da die Betreuung im häuslichen Umfeld der Kindertagespflegeperson stattfindet
- liebevolle Einzelzuwendung
- bei Bedarf können flexible Betreuungszeiten vereinbart werden
- in den Verbundpflegestellen findet die Betreuung in zumeist speziell dafür angemieteten & ausgestatteten Räumen statt
- Betreuung durch zwei pädagogische Fachkräfte
- altersgemischte kleine Kindergruppen
- auf Wunsch Betreuung & Förderung bis zur Einschulung
- die Betreuung kann öffentlich oder privat finanziert stattfinden
- die Regel ist die Finanzierung über den Kita-Gutschein
- hier finden Sie die Antragsformulare
- weitere Informationen zur Beantragung des Kita-Gutscheines erhalten Sie im Familienbüro und in der Kita-Gutscheinstelle des Jugendamtes
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