Informationen für die Aufnahme in die ergänzende Förderung und Betreuung an Grundschulen (eFöB)
Die ergänzende Förderung und Betreuung von Kindern im Grundschulalter vor und nach der Unterrichtszeit (Hort) ist durch Angebote in Zuständigkeit der Schule sicherzustellen.
Alle Berliner Schulen sind Ganztagsgrundschulen. Je nach Schulform (offener oder gebundener Ganztagsbetrieb) können verschiedene kostenpflichtige Betreuungsmodule bei vorliegendem Betreuungsbedarf zusätzlich in Anspruch genommen werden. Das Angebot der verlässlichen Halbtagsgrundschule haben alle Grundschulen im Land Berlin vorzuhalten.
Die ergänzende Förderung und Betreuung erfolgt in der Regel auf dem Gelände der Schulen und in einigen Fällen im Nahbereich außerhalb des Schulgeländes. Die Betreuung kann von den Trägern der freien Jugendhilfe in Kooperation mit den Schulen wahrgenommen werden.
Die Bedarfsfeststellung ist dem bezirklichen Jugendamt übertragen und analog dem Kitagutschein organisiert. Dieses legt auf Antrag den Betreuungsbedarf des Kindes und die entsprechende Kostenbeteiligung der Eltern fest. Gleichzeitig wird dabei der Kostensatz für die betreuende Einrichtung ermittelt. Mit diesem „Hortgutschein“ können die Eltern dann die ergänzende Betreuung und Förderung an der Schule des Kindes in Anspruch nehmen.