In Berlin werden alle Kinder vor Eintritt in die Schule schulärztlich untersucht. Diese Untersuchung ist nach dem Schulgesetz verbindlich für alle schulpflichtig werdenden Kinder vorgeschrieben, unabhängig davon, ob das Kind eine staatliche oder eine Privatschule besuchen soll. Sie wird vom bezirklichen Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD) durchgeführt.
Neben einer meist kurzen körperlichen Untersuchung und einer Überprüfung der Hör- und Sehfähigkeit (grundlegende Voraussetzungen fürs Lernen) liegt der Schwerpunkt der schulärztlichen Beurteilung auf einer Einschätzung der sprachlichen, motorischen und geistigen Entwicklung Ihres Kindes; berlinweit wird hierbei das gleiche Testprogramm angewandt. Der Test ist so gestaltet, dass auch gut entwickelte Kinder nicht alles perfekt machen. Lassen Sie Ihr Kind die Aufgaben selbstständig lösen – Fehler gehören dazu!
Falls erforderlich, können Ihnen weitergehende Untersuchungen zur Abklärung unklarer Befunde oder Möglichkeiten der familiären bzw. therapeutischen Förderung empfohlen werden. Am Ende der Untersuchungen werden mit Ihnen die Ergebnisse und die Empfehlungen besprochen. Scheuen Sie sich bitte nicht, Ihre Fragen zu stellen!
Die schulärztliche Untersuchung hat nicht die Aufgabe die “Schulfähigkeit” festzustellen und so über die Aufnahme in die Schule zu entscheiden, sondern den Entwicklungsstand des Kindes festzustellen, um die Schule gegebenenfalls auf besondere Förderungsnotwendigkeiten hinzuweisen. Neben Behinderungen, die eine Integration in die Regelschule oder eine Aufnahme in ein Förderzentrum notwendig machen können, gibt es auch umschriebene Entwicklungsrückstände, die besondere schulische Unterstützung benötigen.
Wichtig ist, dass Sie den Impfausweis nicht vergessen. Das Gesundheitsamt ist gesetzlich gehalten, beim Schuleintritt den Impfstatus zu erfassen. Ein ausreichender Impfschutz entsprechend den öffentlichen Empfehlungen kann Ihr Kind vor z.T. schweren Erkrankungen mit bleibenden Schädigungen schützen. Die Schulärztin bzw. der Schularzt wird Sie gegebenenfalls über fehlende Impfungen informieren, die baldmöglichst bei der niedergelassenen Kinderärztin bzw. beim niedergelassenen Kinderarzt nachgeholt werden sollten. Bitte denken Sie daran, dass ihr Kind vor Schulaufnahme zwei Impfungen gegen Masern benötigt.
Bringen Sie auch gerne Ihr eigenes Impfbuch und das anderer Familienangehöriger mit, damit wir auch diese durchsehen und mit Ihnen besprechen können, ob der Impfschutz vollständig ist oder ob wir Ihnen empfehlen, Impfungen nachholen bzw. auffrischen zu lassen.
Bitte bringen Sie das gelbe Vorsorgeheft Ihres Kindes zur Untersuchung mit, damit wir wichtige Befunde Ihrer niedergelassenen Kinderärztin/Ihres niedergelassenen Kinderarztes kennen und berücksichtigen können.
Durch Ausfüllen des Elternfragebogens zur Einschulungsuntersuchung, der in allen Bezirken in Berlin verwendet wird, helfen Sie mit, die Gesundheit und Entwicklung Ihres Kindes genauer einzuschätzen.