Ab einem Alter von 6 Wochen wird die Schluckimpfung gegen Rotaviren empfohlen. Je nach Impfstoff sind 2 bzw. 3 Dosen im Abstand von mindestens 4 Wochen erforderlich.
Im Alter von 2 und 4 Lebensmonaten (Im Alter von 2 Monaten meint ab Vollendung von 2 Lebensmonaten.) wird die Impfung gegen 7 Krankheiten [Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten (Pertussis), Haemophilus influenzae Typ b (Hib), Kinderlähmung (Poliomyelitis), Hepatitis B und Pneumokokken] empfohlen. Die Impfung kann an den Impfterminen gegen alle 7 Komponenten gleichzeitig erfolgen. Im Alter von 11-14 Lebensmonaten erfolgt die letzte Impfung der Grundimmunisierung. Es ist besonders wichtig, diese Impfungen möglichst frühzeitig während des empfohlenen Zeitraums durchzuführen, um baldmöglichst einen Impfschutz zu erreichen. Gerade Säuglinge und junge Kleinkinder sind durch Keuchhusten und Hirnhautentzündung durch Haemophilusinfluenzae Typ b oder durch schwer verlaufende Infektionen durch Pneumokokken besonders gefährdet.
Bei Frühgeborenen wird im Alter von 3 Monaten eine zusätzliche Impfdosis empfohlen (6-fach-Impfung undPneumokokken-Impfung), d.h. insgesamt 4 Impfdosen.
Im Alter von 11-14 Lebensmonaten wird die erste Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln sowie Windpocken (Varizellen) empfohlen.Vor der Aufnahme in eine Kindereinrichtung nach dem 1.Geburtstag – z.B. Kita, Kinderkrippe etc. – muss die erste Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln erfolgt sein (Masernimpfgesetz §20 Abs.9,IfSG). Diese Impfung kann bereits ab dem 9. Lebensmonat verabreicht werden. Dann sollte die zweite Impfung aber bereits zu Beginn des zweiten Lebensjahres erfolgen.
Im zweiten Lebensjahr zum frühestmöglichen Zeitpunkt wird eine einmalige Impfung gegen Meningokokken Serogruppe C empfohlen, die schwer verlaufende Hirnhautentzündungen und generalisierte Erkrankungen verursachen können.
Wegen der besonderen Gefährdung in der frühen Kindheit muss es das Ziel sein, die empfohlenen Impfungen möglichst frühzeitig durchzuführen und spätestens bis zum Alter von 14 Monaten die Grundimmunisierung zu vollenden.
Die zweite Impfung gegen Masern, Röteln und Windpocken (Varizellen) erfolgt im Altervon 15 und 23 Lebensmonaten.
Im Einschulungsalter mit 5-6 Lebensjahren wird die erste Auffrischimpfung gegen Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten (Pertussis) empfohlen.
Bis zu 10 Jahre später, im Alter von 9-17 Jahren (d.h. bis zum letzten Tag vor dem 18. Geburtstag), wird die zweite Auffrischimpfung gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten (Pertussis) und die erste Auffrischimpfung gegen Kinderlähmung (Poliomyelitis) empfohlen. Besonders ist darauf zu achten, dass Jugendliche einen Impfschutz gegen Hepatitis B, Meningokokken, Masern, Mumps und Röteln haben und eine Windpockenimpfung erfolgt ist, sofern sie bisher nicht an Windpocken erkrankt waren.
Zur Vorbeugung gegen die Entwicklung von u.a. Genitalwarzen, Gebärmutterhalskrebs oder Peniskrebs im späteren Leben wird für alle Mädchen und Jungen im Alter von 9-17 Jahren die Impfung gegen humane Papillomaviren empfohlen. Die Impfung sollte vor dem ersten Geschlechtsverkehr abgeschlossen sein.
Für Reisen – insbesondere Fernreisen – gelten besondere Impfempfehlungen (z.B. gegen Hepatitis A, Typhus, Cholera, Gelbfieber und andere Krankheiten). Für den Aufenthalt in Risikogebieten für FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis), die im Bereich Deutschlands vor allem im süddeutschen Raum liegen, wird die FSME-Impfung für Kinder und Erwachsene empfohlen, soweit – bedingt durch Jahreszeit und Aufenthalt im Freien, insbesondere in Waldgebieten – eine Zeckenstichgefahr während des Aufenthalts besteht. Spezielle Karten über Risikogebiete im In- und Ausland sind verfügbar. Lassen Sie sich rechtzeitig vor einer geplanten Reise beraten, da zum Aufbau eines belastbaren Impfschutzes evtl. Wochen oder Monate nötig sind.
Auch die Eltern sollten an ihren eigenen Impfschutz denken: alle 10 Jahre gegen Tetanus und Diphtherie (Td). Für alle Erwachsenen wird empfohlen, die nächste fälligeTd-Impfung (Td) einmalig als Keuchhustenkombinationsimpfung zu verabreichen.
Eine Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) wird für alle nach 1970 geborenen Erwachsenen mit unklarem Impfstatus, ohne Impfung oder mit nur einer Impfung in der Kindheit empfohlen. In Berlin wird die Masernimpfung auch für Personen, die vor 1970 geboren sind, öffentlich empfohlen.
Menschen ab 60 Jahren und chronisch Kranken wird zusätzlich eine jährliche Grippeimpfung, eine einmalige Impfung gegen Pneumokokken und zwei Impfungen gegen Herpes Zoster (Gürtelrose) empfohlen. Die STIKO empfiehlt allen Schwangeren ab 2. Trimenon, bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens ab 1.Trimenon, eine Impfung gegen Influenza.
Für Eltern, Geschwister und Betreuer von Neugeborenen (z.B. Tagesmütter, Babysitter, Großeltern) wird ein Keuchhustenimpfschutz empfohlen, sofern keine Impfung in den letzten 10 Jahren erfolgt ist. Gleiches gilt für Frauen mit Kinderwunsch. Damit soll vermieden werden, dass der Säugling angesteckt wird, bevor er einen eigenen Impfschutz erworben hat. Auch ein durchgemachter Keuchhusten verschafft eine Immunität nur für die Dauer einiger Jahre. Da es z.Zt. Keuchhustenimpfstoff nur als Kombinationsimpfstoff auf dem Markt gibt, sollte jede Auffrischung gegen Tetanus und Diphtherie (auch im Verletzungsfall) Anlass sein, zu überprüfen, ob nicht eine Kombinationsimpfung mit Keuchhustenkomponente angezeigt ist.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an uns oder Ihre/n betreuende/n Kinder- und Jugendärztin/-arzt.
Beratungen zu Tollwut- und Reiseimpfungen wie auch tropenmedizinische Untersuchungen erfolgen im Institut für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit, Tel.: (030) 450 565 700, Augustenburger Platz 1 (Südring 2-3),13353 Berlin (Gelände der Charité Universitätsmedizin Berlin, Campus Virchow-Klinikum). Impfempfehlungen und weitergehende Details finden Sie im Internet beim Robert Koch-Institut.