Für jedes Krankenhaus in Berlin wird jeweils eine Patientenfürsprecherin oder ein Patientenfürsprecher von der Bezirksverordnetenversammlung für die Dauer der Wahlperiode gewählt.
Grundlage für die Arbeit der Patientenfürsprecherinnen und -fürsprecher bilden das Landeskrankenhausgesetz (LKG) und für den psychiatrischen Bereich das Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG).
Alle Patientinnen und Patienten der Krankenhäuser sowie deren Angehörige haben die Möglichkeit, sich mit Beschwerden und Anregungen über die medizinische, pflegerische und sonstige Versorgung im Krankenhaus an die Patientenfürsprecherinnen und -fürsprecher zu wenden. Diese sind vom Krankenhaus unabhängig und gehen den vorgebrachten Anliegen nach, prüfen diese und vertreten sie gegenüber dem Krankenhaus. Damit haben sie eine vermittelnde Funktion zwischen Patientinnen und Patienten, Personal und Krankenhausleitung und beraten das Krankenhaus durch Anregungen und Verbesserungsvorschläge. Sie helfen bei der Aufklärung der Öffentlichkeit über psychische Erkrankungen. Es handelt sich dabei um eine ehrenamtliche Tätigkeit, für die eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird.
Der Bezirksverordnetenversammlung und dem Krankenhaus wird ein jährlicher Erfahrungsbericht vorgelegt. Zum Gedankenaustausch und zur Fortbildung treffen sich die Patientenfürsprecherinnen und -fürsprecher regelmäßig in einem Arbeitskreis.
Von den Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprechern werden Engagement, Verhandlungsgeschick, Einfühlungsvermögen, selbstbewusstes und konfliktfähiges Auftreten, aktives Zugehen auf die Patientinnen und Patienten sowie Kenntnisse über Beschwerdewege erwartet. Erreichbarkeit und regelmäßige Präsenz in den Häusern sind unabdingbar. Grundkenntnisse von Informations- und Kommunikationstechniken bzw. die Bereitschaft zur Aneignung müssen vorhanden sein. Wichtig ist außerdem die Bereitschaft zur Fortbildung in allen genannten Bereichen.