Hygiene und Umweltmedizin

Händewaschen am Waschbecken

Der Infektionsschutz umfasst die Ermittlung bei meldepflichtigen Infektionskrankheiten und die Durchführung und Sicherstellung von seuchenhygienischen Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten.

Wir beraten Sie außerdem gerne in gesundheitlichen Fragen zu Krankheitserregern, Gesundheitsschädlingen und Themen des umweltbezogenen Gesundheitsschutzes.

Bitte beachten Sie, dass der Bereich Hygiene und Umweltmedizin keine Diagnostik oder Behandlung vornimmt. Wenden Sie Sich hierfür an Ihren Haus- oder Facharzt.

Verhütung von übertragbaren Krankheiten

Der Bereich Hygiene und Umweltmedizin ist die verantwortliche Stelle für Sachverhalte, die nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und angrenzenden Vorschriften meldepflichtig sind. Das Gesundheitsamt kann in solchen Fällen gegebenenfalls auch (ordnungsbehördliche) Maßnahmen ergreifen.

Formulare für meldepflichtige Erkrankungen gemäß §§ 7, 8, 9 IfSG

  • Meldeformular Arzt

    Meldepflichtige Krankheit gemäß § 6 IfSG

    PDF-Dokument (199.0 kB)

  • Benachrichtigungsformular für Gemeinschaftseinrichtungen

    Benachrichtigung nach § 34 IfSG

    PDF-Dokument (125.3 kB)

Infektionshygienische Überwachung von Einrichtungen

Der Bereich Hygiene und Umweltmedizin ist zuständig für die infektionshygienische Überwachung nach dem Infektionsschutzgesetz von
  • Einrichtungen des Gesundheitswesens (§ 23 Abs. 6 IfSG); darunter fallen
    • Krankenhäuser,
    • Einrichtungen für ambulantes Operieren,
    • Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen,
    • Dialyseeinrichtungen,
    • Tageskliniken,
    • Entbindungseinrichtungen,
    • vergleichbare Einrichtungen,
    • Rettungsdienste und Einrichtungen des Zivil- und Katastrophenschutzes.
  • Gemeinschaftseinrichtungen (§ 33 IfSG); darunter fallen
    • Kindertageseinrichtungen und Kinderhorte,
    • die nach § 43 Absatz 1 des Achten Buches Sozialgesetzbuch erlaubnispflichtige Kindertagespflege,
    • Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen,
    • Heime und
    • Ferienlager.
  • Schwimmbädern (§ 37 IfSG).

Wasserhygiene

Trinkwasserhygiene:

Badewasserhygiene

Ordnungsbehördliche Angelegenheiten

Das Gesundheitsamt ist zuständig für Ordnungsbehördliche Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz sowie den angrenzenden Vorschriften und für ordnungsbehördliche Bestattungen gemäß § 16 des Bestattungsgesetzes.

Beratung

Neben den verlinkten Informationsangeboten des Robert-Koch-Institutes und anderer Institutionen können Sie sich für eine individuelle Beratung zu den folgenden Themen an uns wenden:

Übertragbare Krankheiten

Weitere Gesundheitsrisiken

Impfungen

  • Hinweise zur Datenverarbeitung

    PDF-Dokument (93.5 kB)