Der Gesetzgeber hat entschieden, mit dem Bundesteilhabegesetz die Leistungen der Eingliederungshilfe ab dem 01.01.2020 neu zu gestalten. Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales setzt das BTHG für den Personenkreis der Erwachsenen gemeinsam mit den bezirklichen Ämtern für Soziales um. Für Kinder und Jugendliche sind die Jugendämter zuständig.
Unabhängige Teilhabeberatung in Steglitz-Zehlendorf:
EUTB Stadtteilzentrum Steglitz e. V.
Potsdamer Straße 1A12205 Berlin
Weitere Beratungsstellen finden Sie unter:
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Im Folgenden erhalten Sie Informationen zu den wichtigsten Änderungen in der Eingliederungshilfe, die auch alle Berliner Empfänger/innen dieser Leistungen per Post bis Anfang August erhalten werden.