Teilhabefachdienst Soziales - Informationen

Der Gesetzgeber hat entschieden, mit dem Bundesteilhabegesetz die Leistungen der Eingliederungshilfe ab dem 01.01.2020 neu zu gestalten. Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales setzt das BTHG für den Personenkreis der Erwachsenen gemeinsam mit den bezirklichen Ämtern für Soziales um. Für Kinder und Jugendliche sind die Jugendämter zuständig.

Unabhängige Teilhabeberatung in Steglitz-Zehlendorf:
EUTB Stadtteilzentrum Steglitz e. V.
Potsdamer Straße 1A12205 Berlin
Weitere Beratungsstellen finden Sie unter:
https://teilhabeberatung.de/beratung/beratungsangebote-der-eutb

Im Folgenden erhalten Sie Informationen zu den wichtigsten Änderungen in der Eingliederungshilfe, die auch alle Berliner Empfänger/innen dieser Leistungen per Post bis Anfang August erhalten werden.

  • Broschüre zum Bundesteilhabegesetz

    PDF-Dokument (3.1 MB)

  • Broschüre zum Bundesteilhabegesetz in leichter Sprache

    PDF-Dokument (740.1 kB)

Informationen in anderen Sprachen

  • Informationen zum Bundesteilhabegesetz in englischer Sprache

    PDF-Dokument (67.7 kB)

  • Informationen zum Bundesteilhabegesetz in russischer Sprache

    PDF-Dokument (169.2 kB)

  • Informationen zum Bundesteilhabegesetz in polnischer Srache

    PDF-Dokument (121.3 kB)

  • Informationen zum Bundesteilhabegesetz in türkischer Sprache

    PDF-Dokument (162.9 kB)

Beratung für Menschen mit (drohender) Behinderung und chronischer Erkrankung, deren Angehörige und weitere Bezugspersonen

  • Flyer Bundesteilhabegesetz EUTB 2023

    PDF-Dokument (306.2 kB)