Fachbereich Hilfe zur Pflege

Ambulante Hilfe zur Pflege

Wenn die selbständige Versorgung im eigenen Haushalt aufgrund des Alters oder körperlicher Beeinträchtigungen mit eigenen Mitteln nicht mehr sichergestellt werden kann, besteht die Möglichkeit, professionelle Hilfe oder Hilfe durch selbst beschaffte Pflegekräfte in Anspruch zu nehmen.

Nach der Feststellung des Umfangs der Pflegebedürftigkeit, der in aller Regel durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen erfolgt, findet ein Hausbesuch durch Mitarbeiter unseres Sozialdienstes statt. Zusammen mit dem Anspruchsberechtigten und ggf. dem Pflegedienst wird dann ein Pflegeplan erstellt.

Wenn die Leistungen der Pflegekassen nicht ausreichen und/ oder Hilfestellungen von Verwandten nicht möglich sind, wird der Sozialhilfeträger ergänzende Leistungen nach den Vorschriften des Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) bis zur Höhe des anerkannten Bedarfs erbringen.

Es können Sach- oder Geldleistungen erbracht werden, wobei auch Kombinationen dieser Leistungen denkbar sind, in welcher Form die Hilfe erfolgt, wird zu klären sein.

Ansprechpersonen Ambulante Hilfe zur Pflege
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Stationäre Hilfe zur Pflege

Wenn häusliche Pflege trotz unterstützender Angebote nicht mehr möglich ist, stehen Pflegeheime für die stationäre Langzeitpflege in allen Berliner Bezirken zur Verfügung. Insgesamt gibt es in Berlin knapp 300 Langzeitpflegeeinrichtungen mit über 31.000 Pflegeplätzen. Die meisten Pflegeheime gehören einem Trägerverband an. Einige Pflegeeinrichtungen versorgen besondere Zielgruppen nach speziellen Pflegekonzepten, die mit den Pflegekassen und der Fachverwaltung abgestimmt sind. Zu den Zielgruppen gehören:
  • Menschen mit schwerer Demenz
  • Menschen mit psychischen Erkrankungen
  • Menschen im Wachkoma
  • langzeitbeatmete pflegebedürftige Menschen
  • Menschen mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung
  • blinde, schwerstmehrfachbehinderte Menschen

Ansprechpersonen Stationäre Hilfe zur Pflege
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Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz

Blinde, hochgradig sehbehinderte, gehörlose oder taubblinde Menschen haben die Möglichkeit entsprechende Leistungen zu beantragen, wobei eine Leistungsgewährung grundsätzlich unabhängig von Vermögen und dem Einsatz von Einkommen erfolgt.

Das Landespflegegeld ist in dem Bezirk zu beantragen, in dem die letzte private Wohnung liegt, bzw. lag (bei Heimbewohnern), WG – Bewohner beantragen bitte im Bezirk, in dem die WG liegt.

Die Leistungen der Pflegeversicherungen (Pflegegrade) sind vorrangig zu beantragen. Diese werden bei Bewilligung auf das Landespflegegeld angerechnet.

Medizinisch begründete Anträge werden zur Begutachtung an das Landesamt für Gesundheit und Soziales weitergeleitet, von dort erfolgt eine entsprechende Empfehlung.

Ansprechpersonen Landespflegegeld
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