Wenn die selbständige Versorgung im eigenen Haushalt aufgrund des Alters oder körperlicher Beeinträchtigungen mit eigenen Mitteln nicht mehr sichergestellt werden kann, besteht die Möglichkeit, professionelle Hilfe oder Hilfe durch selbst beschaffte Pflegekräfte in Anspruch zu nehmen.
Nach der Feststellung des Umfangs der Pflegebedürftigkeit, der in aller Regel durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen erfolgt, findet ein Hausbesuch durch Mitarbeiter unseres Sozialdienstes statt. Zusammen mit dem Anspruchsberechtigten und ggf. dem Pflegedienst wird dann ein Pflegeplan erstellt.
Wenn die Leistungen der Pflegekassen nicht ausreichen und/ oder Hilfestellungen von Verwandten nicht möglich sind, wird der Sozialhilfeträger ergänzende Leistungen nach den Vorschriften des Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) bis zur Höhe des anerkannten Bedarfs erbringen.
Es können Sach- oder Geldleistungen erbracht werden, wobei auch Kombinationen dieser Leistungen denkbar sind, in welcher Form die Hilfe erfolgt, wird zu klären sein.
Ansprechpersonen Ambulante Hilfe zur Pflege
Vordruck – Antragsbögen