1. Was ist der Berechtigungsnachweis?
Der Berechtigungsnachweis ersetzt ab 1. Januar 2023 den berlinpass. Damit können ab 2023 die Vergünstigungen im Bereich Sport, Bildung, Kultur und Freizeit genutzt sowie die VBB-Kundenkarte Berlin S zur Nutzung des Berlin-Ticket-S (Sozialticket) beantragt werden.
2. Wer bekommt den Berechtigungsnachweis?
Den Berechtigungsnachweis erhalten alle Personen, die in Berlin leben und eine der folgenden Leistungen beziehen:
A. Bürgergeld (Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld)
B. Sozialhilfe
C. Grundsicherung im Alter
D. Grundsicherung bei voller Erwerbsminderung
E. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
F. Wohngeld
G. Leistungen nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen
H. NS-Ausgleichsrente nach dem PrVG
Darüber hinaus können bei den Leistungen A bis E auch die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft der leistungsberechtigten Person (Familienangehörige) sowie die Haushaltsmitglieder eines Wohngeldempfängers den Berechtigungsnachweis erhalten.
Dies gilt auch für Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, die wegen ihres Einkommens selbst keinen eigenen Leistungsanspruch haben, aber mit ihrem übersteigenden Einkommen den Bedarf der anderen Mitglieder decken.
Auch Personen im Berliner Justizvollzug, die an Maßnahmen außerhalb des Vollzuges teilnehmen, können den Berechtigungsnachweis erhalten.
Detaillierte Angaben zur Leistungsberechtigung finden Sie unter: https://www.berlin.de/BN-Berlin-Ticket-S
3. Wie bekomme ich den Berechtigungsnachweis?
Den Berechtigungsnachweis erhalten Sie automatisch von Ihrer Leistungsstelle jeweils für den Zeitraum Ihrer Leistungsbewilligung. Ein gesonderter Antrag für den Berechtigungsnachweis ist nicht nötig.
Personen die Leistungen nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen nicht von einer Berliner Behörde erhalten, bekommen ihren Berechtigungsnachweis auf Anfrage beim Landesamt für Gesundheit und Soziales.
Personen, die in Berlin untergebracht sind und Leistungen nach dem SGB XII von einem anderen Bundesland erhalten, wenden sich bitte an das Amt für Soziales in Friedrichshain-Kreuzberg. Diese erhalten von dort den Berechtigungsnachweis ausgestellt.
Personen im Berliner Justizvollzug erhalten den Berechtigungsnachweis von ihrer Ansprechperson in der Justizvollzugsanstalt.
4. Wenn ich den Berechtigungsnachweis noch nicht erhalten habe. Wie bekomme ich die VBB-Kundenkarte/Berlin-Ticket S oder kann weiterhin die Vergünstigungen im Bereich Sport, Bildung, Kultur und Freizeit nutzen?
Sollten Sie den Berechtigungsnachweis noch nicht erhalten haben, wenden Sie sich dringend an Ihre Kontaktperson bei der Leistungsstelle und fordern Sie einen Berechtigungsnachweis an. Ohne diesen ist die Nutzung der Vergünstigungen im Land Berlin nicht möglich und auch eine Beantragung der VBB-Kundenkarte ist ausgeschlossen.
5. Wie lange gilt mein Berechtigungsnachweis?
Die Gültigkeit Ihres Berechtigungsnachweises richtet sich nach der Dauer Ihrer Leistungsbewilligung. Mit jedem neuen Bewilligungsbescheid erhalten Sie auch einen neuen Berechtigungsnachweis. Bei Empfängerinnen und Empfängern von Opferrenten nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen sowie von NS Ausgleichrenten nach dem PrVG gilt der Berechtigungsnachweis bis zum 31. Dezember 2026.
Personen im Berliner Justizvollzug erhalten den Berechtigungsnachweis im Regelfall für jeweils 6 Monate.
Damit Sie das Berlin-Ticket-S (Sozialticket) ohne zeitliche Unterbrechung nutzen können, müssen Sie rechtzeitig die Weiterbewilligung Ihrer Leistung beantragen. Die in der Zwischenzeit entstehenden Fahrtkosten werden nicht erstattet.
6. Wie bekomme ich die Vergünstigungen?
Damit Sie die Vergünstigungen z.B. für das Theater, die Berliner Bäder Betriebe, den Tierpark oder die Bibliotheken nutzen können, müssen Sie den Berechtigungsnachweis (auch in Kopie möglich) bei dem jeweiligen Anbieter vorzeigen.
Alle Angebote in Berlin finden Sie hier: https://www.berlin.de/sen/soziales/soziale-sicherung/bn-berlin-ticket-s/angebote/
7. Wie bekomme ich mein Berlin-Ticket S (Sozialticket)?
Mit dem Berechtigungsnachweis können Sie die VBB-Kundenkarte Berlin S beantragen. Wenn Ihnen die VBB-Kundenkarte Berlin S vorliegt, können Sie das Berlin-Ticket S wie gewohnt am Automaten oder in der App erwerben. Bitte tragen Sie auf dem Berlin-Ticket S oder in der App die Nummer der VBB-Kundenkarte Berlin S ein.
8. Wie bekomme ich meine VBB-Kundenkarte Berlin S?
Die VBB-Kundenkarte Berlin S wird nicht in den BVG-Kundenzentren ausgegeben. Sie können über das Online-Antrags-Portal (zu finden unter https://www.berlin.de/BN-Berlin-Ticket-S) die VBB-Kundenkarte Berlin S beantragen. Füllen Sie hierzu das Online-Antragsformular aus, laden Sie den Berechtigungsnachweis, ein Passfoto sowie das Personalausweisdokument oder einen anderen Identitätsnachweis mit Passfoto hoch. Überprüfen Sie unbedingt Ihre Daten auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Nach Abschluss des Online-Antrags erhalten Sie die VBB-Kundenkarte Berlin S in der Regel innerhalb von 14 Tagen.
Wichtig: Jede Person, die mit dem Berlin-Ticket S fahren möchte, braucht eine eigene VBB-Kundenkarte Berlin S. Das bedeutet, für jede Person muss ein eigener Antrag auf die VBB-Kundenkarte gestellt werden.
9. Wie bekomme ich die VBB-Kundenkarte Berlin S, wenn ich das Online-Antrags-Portal nicht nutzen kann?
Die VBB-Kundenkarte Berlin S wird nicht in den BVG-Kundenzentren ausgegeben. Sollten Sie aus persönlichen Gründen nicht in der Lage sein, das Online-Antrags-Portal zu nutzen, können Sie die VBB-Kundenkarte Berlin S auch schriftlich beantragen. Den Antrag erhalten Sie bei Ihrer Leistungsstelle oder bei den Berliner Bürgerämtern. Der ausgefüllte Antrag ist dann entweder in den BVG-Kundenzentren in speziell dafür aufgestellte Briefkästen einzuwerfen oder per Post zu verschicken.
Weitere Informationen erhalten Sie im Antragsformular.
10. Was muss ich tun, wenn ich eine Nachricht über den Abbruch des Antragsvorgangs per Post oder per E-Mail bekommen habe?
Bitte lesen Sie sich die Nachricht über den Abbruch des Antragsvorganges genau durch. Steht dort, dass der verwendete QR-Code verbraucht ist und Sie einen neuen Berechtigungsnachweis brauchen, müssen Sie bei Ihrer Leistungsstelle einen neuen Berechtigungsnachweis für sich anfordern. Dann können Sie mit dem neuen Berechtigungsnachweis einen neuen Antrag auf die VBB-Kundenkarte Berlin S stellen.
Bitte beachten Sie hierbei die Hinweise in der Nachricht zum Antragsabbruch.
11. Was muss ich tun, wenn ich die VBB-Kundenkarte Berlin S innerhalb von 14 Tagen nach Beantragung nicht bekommen habe?
Sollte die Karte innerhalb von 14 Tagen nicht ankommen, könnte ein Fehler aufgetreten sein. Diese Fehler werden von unserem Retourenmanagement erfasst und die QR-Codes des Berechtigungsnachweises werden erneut aktiviert. Falls die Wartezeit zu lang ist, kann ein neuer Berechtigungsnachweis von der Leistungsstelle angefordert werden.
Bitte überprüfen Sie vorab bei jedem Vorgang unbedingt die Angaben zu Ihrer Adresse.
12. Was muss ich tun, wenn ich meinen Berechtigungsnachweis verloren habe?
Damit Sie auch weiterhin die Vergünstigungen in Berlin nutzen können, brauchen Sie einen neuen Berechtigungsnachweis. Diesen können Sie bei Ihrer Leistungsstelle anfordern.
13. Was muss ich tun, wenn ich meine VBB-Kundenkarte Berlin S verloren habe?
Zuerst müssen Sie bei Ihrer Leistungsstelle einen neuen Berechtigungsnachweis für sich anfordern. Dann können Sie mit dem neuen Berechtigungsnachweis einen neuen Antrag auf die VBB-Kundenkarte Berlin S stellen.
Wichtig: Nur mit einem neuen Berechtigungsnachweis können Sie eine neue VBB-Kundenkarte beantragen.