Die Kosteneinziehungsstelle ist zuständig für die Bearbeitung von Kostenersatzforderungen gem. §§ 102 bis 112 SGB XII sowie für Rückforderungen wegen zu Unrecht gewährter Sozialhilfe und von gewährten Darlehen.
Kontakt
Tel. 90299 3460, und
Tel. 90299 1657, Fax 90299 1537