Beratung und Unterstützung der ehrenamtlichen Betreuer und Bevollmächtigten bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben, Unterstützung des Betreuungsgerichts durch Sachverhaltsaufklärung in Betreuungsverfahren nach dem Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG), Erstellung von Sozialberichten, Gewinnung geeigneter Betreuer, Eignungsprüfung und Betreuervorschlag auf Ersuchen des Betreuungsgerichts, Durchführung gerichtlich angeordneter Vor-und Zuführungen in Betreuungsverfahren nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG).
Informationen über Betreuungsangelegenheiten und Betreuungsverfahren, Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen, Ehegattenvertretungsrecht, öffentliche Beglaubigung von Unterschriften auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen gemäß § 7 BtOG, (ausschließlich Identitätsfeststellung – keine Rechtsberatung).
Für die Unterschriftsbeglaubigung wird eine Gebühr von 10 ,- Euro erhoben (§ 7 Abs. 4 BtOG).
Zur Vermeidung von Wartezeiten in Beglaubigungsangelegenheiten ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung erforderlich.
Bitte informieren Sie sich vor Erteilung von rechtsgeschäftlichen Vollmachten und Bankvollmachten über die damit verbundenen Risiken des Vollmachtsmissbrauches- insbesondere, wenn man den Bevollmächtigten selbst krankheits-oder behinderungsbedingt nicht mehr überwachen kann.
Die Erteilung einer Vorsorgevollmacht ist Vertrauenssache.
Die Berliner Polizei – Landeskriminalamt LKA 222 empfiehlt, sich vor Erteilung von Vollmachten über Risiken des Missbrauches zu informieren. Entsprechende Informationen können Sie über den nachstehenden Internet-Link des LKA Berlin abrufen:
https://www.berlin.de/polizei/aufgaben/praevention/vollmachtsmissbrauch/
Bei Interesse zur Übernahme ehrenamtlicher Betreuungen wenden Sie sich bitte zunächst direkt an den
Cura-Betreuungsverein Steglitz-Zehlendorf
Fregestraße 53
12161 Berlin
Tel 859 866 – 10
Fax 859 866 – 30
Internet: www.cura.nbhs.de
E-Mail: cura-sz@nbhs.de
Der Betreuungsverein Cura wird Sie beraten und durch Fortbildungen zur Wahrnehmung des Betreueramtes qualifizieren.
Sollten Sie an der Übernahme rechtlicher Betreuungen im Rahmen der Berufsausübung interessiert sein, wenden Sie sich bitte an die für Ihren Geschäftssitz /Wohnsitz zuständige Betreuungsbehörde. Sie erhalten dort weitere Informationen über die Qualifikationen, die Sie mitbringen müssen und welche Unterlagen für die Registrierung als beruflicher Betreuer erforderlich sind.