Schöffenwahl Steglitz-Zehlendorf 2024-2028

Es werden keine Bereitschaftserklärungen mehr angenommen. Die Vorschlagsliste wurde am 16.03.2023 von der Bezirksverordnetenversammlung beschlossen. Die Auslegung der Liste zur Einsichtnahme erfolgt vom 17.04. bis 21.04.2023 täglich von 08.00 bis 18.00 Uhr in der Pförtnerloge des Rathauses Zehlendorf, Kirchstr. 1/3, 14163 Berlin

Weitere Informationen:
https://www.berlin.de/schoeffenwahl/
https://www.schoeffen.de/
https://www.schoeffen-bb.de/
Jugendschöffinnen und -schöffen

Allgemeines über das Schöffenamt

Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter der Strafgerichtsbarkeit. Mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichter wirken sie an allen während der Hauptverhandlung zu erlassenden Entscheidungen des Gerichtes mit. Durch das Schöffenamt wird der Grundsatz der Teilhabe der Bevölkerung an der Rechtsprechung verwirklicht.
Voraussetzung für das Schöffenamt
─ Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit
─ mit Beginn der Amtszeit mindestens 25 Jahre und nicht älter als 69 Jahre alt
─ gesundheitliche Eignung für die Ausübung des Amtes
─ zum Zeitpunkt der Aufnahme in die Vorschlagsliste im jeweiligen Bezirk wohnhaft
─ nicht wegen einer strafbaren Handlung zu mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.