Plötzliche Erkrankung

Kann bei nachgewiesener _+plötzlicher+_ Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden, ist es möglich, noch bis zum Wahltag um 15:00 Uhr einen Wahlschein zu beantragen.
Die maßgeblichen Vorschriften (siehe Briefwahl/ Briefwahlunterlagen und Vollmacht) sind hierbei zu beachten.