Ausweis

Wahlberechtigte werden nur unter Vorlage eines _+amtlichen Lichtbildausweises+_ in den Wahlraum eingelassen. Amtliche Lichtbildausweise sind von Behörden ausgestellte Dokumente zum Nachweis der Identität. Dazu gehören: Personalausweis, Schwerbehindertenausweis, Reisepass, Führerschein und Berlinpass. Auch ein bereits abgelaufener Ausweis dient noch als Identitätsnachweis.
Wenn Sie z.B. ihren Personalausweis verloren haben, können Sie sich mit einem der anderen vorgenannten Identitätsnachweise ausweisen.