Namensänderung nach Beendigung einer Ehe/ Lebenspartnerschaft:
Wurde die Ehe durch Scheidung oder durch Tod des Ehepartners aufgelöst, so können Sie Ihren Geburtsnamen oder einen vormals geführten Familiennamen wieder annehmen.
Namensänderung während des Bestehens einer Ehe/ Lebenspartnerschaft:
Wenn Sie im Rahmen der Eheschließung keinen Ehenamen bestimmt haben, besteht die Möglichkeit bei Bestehen der Ehe eine solche Erklärung nachzuholen. Weiterhin kann derjenige, dessen Name nicht der Ehename geworden ist, seinen Geburtsnamen oder einen früheren Familiennamen an den Ehenamen anhängen bzw. voranstellen. Ebenfalls kann die Führung eines Doppelnamens widerrufen werden.
Vornamenssortierung:
Deutsche Staatsangehörige, welche Ihren Namen nach deutschem Recht führen und mehrere Vornamen tragen, haben die Möglichkeit, die Reihenfolge der Vornamen durch eine Erklärung beim Standesamt neu festzulegen.
Änderung der Geschlechtsangabe:
Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung können gegenüber dem Standesamt erklären, dass die Angabe zu ihrem Geschlecht in einem deutschen Personenstandseintrag durch eine andere Bezeichnung („weiblich“, „männlich“, „divers“) ersetzt oder gestrichen werden soll.
Angleichungserklärung:
Hat eine Person ihren Namen nach ausländischem Recht erworben und richtet sich die Namensführung nun nach deutschem Recht (bspw. nach einer Einbürgerung), so kann durch Erklärung gegenüber dem Standesamt der Name an das deutsche Recht angepasst werden.