Geburtenregister - Vaterschaftsanerkennung

Vater trägt Sohn auf den Schultern

Sie beschäftigt die Frage „Wie kommt der Vater in die Geburtsurkunde?“, dann erhalten Sie hier alle relevanten Informationen zu diesem Thema.

Wenn die Mutter des Kindes verheiratet ist, ist der Ehemann automatisch der Vater des Kindes. In diesem Fall müssen Sie nichts weiter unternehmen und der Vater steht automatisch in der Geburtsurkunde.
Wenn die Mutter des Kindes nicht verheiratet ist, muss der Vater, um auf der Geburtsurkunde eingetragen zu werden, die Vaterschaft anerkennen. Dies kann beim Jugendamt, gegenüber einem Notar oder beim Standesamt erfolgen

Hinweis: Das Standesamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin beurkundet Vaterschaftsanerkennungen, wenn einer der Beteiligten im Bezirk Steglitz-Zehlendorf gemeldet ist oder das Kind im hiesigen Bezirk geboren wurde. Aus Kapazitätsgründen können wir keine Vaterschaftsanerkennungen aus anderen Bezirken beurkunden.
Bitte wenden Sie sich für eine Terminvereinbarung an unser Servicetelefon oder nehmen Sie Kontakt via E-Mail mit uns aus.

Die Vaterschaftsanerkennung kann nur persönlich erklärt werden (öffentliche Beurkundung). Wenn Sie die Vaterschaft anerkennen möchten, werden vom Vater folgende Dokumente benötigt:

  • der Personalausweis oder Reisepass
  • die Geburtsurkunde
  • Wenn der Vater (zum Beispiel durch eine Eheschließung) einen anderen als seinen Geburtsnamen führt, muss dieser nachgewiesen werden, zum Beispiel durch einen aktuellen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister. Ausländische Urkunden sind im Original, ggf. mit Legalisation und mit einer Übersetzung eines beeidigten Dolmetschers vorzulegen.

Damit die Vaterschaftsanerkennung wirksam wird, müssen folgende Zustimmungserklärungen vorliegen:

  • Zustimmung der Mutter des Kindes
  • Wenn die Mutter minderjährig ist, zusätzlich die Zustimmung der Sorgeberechtigten der Mutter sowie des Jugendamtes
  • Wenn der Vater minderjährig ist, zusätzlich die Zustimmung der Sorgeberechtigten des Vaters
  • Wenn die Mutter noch verheiratet ist und schon die Scheidung eingereicht wurde, zusätzlich die Zustimmung des Ehemannes der Mutter. In diesem Fall wird die Vaterschaftsanerkennung aber erst mit Rechtskraft der Scheidung wirksam. Auch diese Zustimmungserklärungen können nur persönlich beim Jugendamt, gegenüber einem Notar oder beim Standesamt abgegeben werden.

Übrigens: Die Vaterschaftsanerkennung kann auch schon vor der Geburt erfolgen, was Behördengänge in den stressigen Tagen direkt nach der Geburt überflüssig macht. In diesem Fall wird der Mutterpass benötigt.

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Hinweise zu den Gebühren

Die Gebühr für eine Vaterschaftsanerkennung bzw. einer Zustimmungserklärung beträgt 40 €.

Sorgerechtserklärung

Das Standesamt kann keine Sorgerechtserklärung abnehmen. Hierfür sind die Jugendämter zuständig. Im Zuge der Abgabe einer Sorgerechtserklärung können Sie auch beim Jugendamt die Vaterschaft anerkennen lassen. Beim Jugendamt fallen hierfür keine Gebühren an.

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Kontakt zum Standesamt

Sie haben folgende Möglichkeiten mit dem Standesamt in Kontakt zu treten: Weitere Informationen