Eheregister - Eheschließung im Ausland

Hände eines Hochzeitpaares

Sie benötigen für eine geplante Eheschließung im Ausland ein Ehefähigkeitszeugnis oder haben bereits im Ausland geheiratet und wollen diese Ehe nachbeurkunden lassen? Dann finden Sie hier alle relevanten Informationen.

Ehefähigkeitszeugnis

Viele Länder dieser Welt verlangen für eine Eheschließung von ausländischen Staatsbürgern ein Ehefähigkeitszeugnis. Damit dies ausgestellt werden kann, sind die Ehevoraussetzungen beider Eheschließender zu prüfen, so dass unterschiedliche Unterlagen auch von beiden vorzulegen sind. Bitte füllen Sie den Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses aus, welchen Sie am Ende dieser Seite finden, unterschreiben ihn und übersenden diesen zusammen mit allen notwendigen Originalunterlagen (deutsche Ausweise in Kopie) postalisch an das hiesige Standesamt. Alternativ können Sie Ihre Unterlagen auch in unseren Hausbriefkasten werfen.

Hinweis: Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist ausnahmslos das Standesamt Ihres Wohnsitzes zuständig. Für eine Antragsstellung hier im Hause ist es somit erforderlich, dass mindestens einer der Antragssteller seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz im Bezirk Steglitz-Zehlendorf von Berlin hat. Sollten beide Antragssteller keinen Wohnsitz in Deutschland haben, so richtet sich die Zuständigkeit nach dem letzten inländischen Wohnsitz..

Folgende Unterlagen sind im Rahmen der Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses einzureichen:

Beide Antragssteller besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit:

  • Personalausweis oder Reisepass (in Kopie)
  • Im Falle einer Auskunftssperre:
    Erweiterte Meldebescheinigung mit Angabe des Familienstandes, nicht älter als 14 Tage
  • Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister, nicht älter als 6 Monate (keine Geburtsurkunde, kein mehrsprachiger Registerauszug)

Zusätzlich, wenn Sie schon einmal in Deutschland verheiratet oder verpartnert waren:

  • Beglaubigter Ausdruck aus dem Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsregister, nicht älter als 6 Monate mit Auflösungsvermerk.

Wenn der Ort der jeweiligen Geburt oder vorherigen Eheschließung im heutigen Bezirk Steglitz-Zehlendorf liegt, so ist ein beglaubigter Registerausdruck nicht erforderlich. In diesem Fall genügt eine einfache Urkunde (gern auch in Kopie).

Tipp: Wenn das ausländische Standesamt zusätzlich zum Ehefähigkeitszeugnis auch die Vorlage aktuell ausgestellter Nachweise zur Geburt oder zur früheren Ehe verlangt, können wir im Zuge der Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses gerne für Sie auch entsprechende Urkunden anfertigen (wenn der Ereignisort, wie oben erwähnt, in Steglitz-Zehlendorf liegt). Bitte geben Sie Ihren diesbezüglichen Wunsch bei Antragstellung mit an.

Ein Antragssteller besitzt nicht die deutsche Staatsangehörigkeit oder hat einen anderen personenstandsrechtlichen Auslandsbezug:

In diesem Fall ist eine ausführliche Beratung bezüglich der vorzulegenden Unterlagen notwendig.

Bitte nutzen Sie für Ihre Anfrage unser Kontaktformular.

Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe

Bei der Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe handelt es sich um ein freiwilliges und kostenpflichtiges Antragsverfahren. Sie sind nicht verpflichtet, Ihre ausländische Ehe in Deutschland beim Standesamt nachbeurkunden zu lassen. Mit einer Eintragung im Melderegister gelten Sie in Deutschland ebenfalls als verheiratet.

Es kann jedoch sinnvoll sein, einen Antrag auf Nachbeurkundung zu stellen, wenn Sie in einem Land geheiratet haben, in dem ein unsicheres Urkundenwesen herrscht oder in dem die Beschaffung einer neuen Eheurkunde (im Falle des Verlustes) schwierig ist.

Bitte füllen Sie für eine Antragsstellung den Antrag auf Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe aus, welchen Sie am Ende dieser Seite finden, unterschreiben ihn und übersenden diesen zusammen mit allen notwendigen Originalunterlagen (deutsche Ausweise in Kopie) postalisch an das hiesige Standesamt. Alternativ können Sie Ihre Unterlagen auch in unseren Hausbriefkasten werfen.

Nach Abschluss des Verfahrens, das mehrere Monate beanspruchen kann, erhalten Sie deutsche Eheurkunden.

Hinweis: Für die Nachbeurkundung Ihrer im Ausland geschlossenen Ehe ist ausnahmslos das Standesamt Ihres Wohnsitzes zuständig. Für eine Antragsstellung hier im Hause ist es somit erforderlich, dass mindestens einer der Antragssteller seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz im Bezirk Steglitz-Zehlendorf von Berlin hat. Sollten beide Antragssteller keinen Wohnsitz in Deutschland haben, so richtet sich die Zuständigkeit nach dem letzten inländischen Wohnsitz. Weiterhin ist eine Nachbeurkundung nur dann möglich, wenn einer der Antragssteller die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder anerkannter Flüchtling ist.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Folgende Unterlagen sind im Rahmen der Nachbeurkundung einzureichen:

Beide Antragssteller besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit:

  • Personalausweis oder Reisepass (in Kopie).
  • Im Falle einer Auskunftssperre:
    Erweiterte Meldebescheinigung mit Angabe des Familienstandes, nicht älter als 14 Tage.
  • Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister, nicht älter als 6 Monate (keine Geburtsurkunde).
  • Eheurkunde Ihrer im Ausland geschlossenen Ehe mit amtlicher deutscher Übersetzung (ggf. mit Apostille versehen oder durch die deutsche Auslandsvertretung im jeweiligen Land legalisiert).

Zusätzlich, wenn Sie schon einmal in Deutschland verheiratet oder verpartnert waren:

  • Beglaubigter Ausdruck aus dem Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsregister, nicht älter als 6 Monate mit Auflösungsvermerk.

Wenn der Ort der jeweiligen Geburt oder vorherigen Eheschließung im heutigen Bezirk Steglitz-Zehlendorf liegt, so ist ein beglaubigter Registerausdruck nicht erforderlich. In diesem Fall genügt eine einfache Urkunde (gern auch in Kopie).

Einer der Antragssteller besitzt nicht die deutsche Staatsangehörigkeit oder hat einen anderen personenstandsrechtlichen Auslandsbezug:

In diesem Fall ist eine ausführliche Beratung bezüglich der vorzulegenden Unterlagen notwendig.

Bitte nutzen Sie für Ihre Anfrage unser Kontaktformular.

  • Antrag Ehefähigkeitszeugnis

    PDF-Dokument (360.5 kB)

  • Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe oder Lebenspartnerschaft

    PDF-Dokument (353.8 kB)

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