Eheregister - Anmeldung zur Eheschließung

Hände eines Hochzeitpaares

Bevor Sie in Deutschland die Ehe schließen können, muss diese beim zuständigen Wohnsitzstandesamt angemeldet werden. Um die Ehe beim Standesamt Steglitz-Zehlendorf anmelden zu können, ist es zwingend erforderlich, dass mindestens einer der beiden Eheschließenden seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz im Bezirk Steglitz-Zehlendorf hat.

Beide Eheschließenden besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit

Sie haben die Möglichkeit, Ihre geplante Ehe schriftlich anzumelden. Bitte nutzen Sie hierfür unser Formular zur schriftlichen Anmeldung, welches Sie am Ende dieser Seite finden.

Dieses Formular füllen Sie aus, unterschreiben es beide und übersenden es zusammen mit allen notwendigen Originalunterlagen (Personalausweise oder Reisepässe in Kopie) postalisch an das hiesige Standesamt. Alternativ können Sie Ihre Unterlagen auch in unseren Hausbriefkasten werfen.

Welche Unterlagen sind einzureichen?

  • Personalausweis oder Reisepass in Kopie
  • Im Falle einer Auskunftssperre:
    Erweiterte Meldebescheinigung mit Angabe des Familienstandes, nicht älter als 14 Tage
  • Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister, nicht älter als 6 Monate (keine Geburtsurkunde, kein mehrsprachiger Registerauszug).

Zusätzlich, wenn Sie schon einmal in Deutschland verheiratet oder verpartnert waren:

  • Beglaubigter Ausdruck aus dem Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsregister, nicht älter als 6 Monate mit Auflösungsvermerk.

Wenn der Ort Ihrer Geburt oder Ihrer vorherigen Eheschließung im heutigen Bezirk Steglitz-Zehlendorf liegt, so ist ein beglaubigter Registerausdruck nicht erforderlich. In diesem Fall genügt eine einfache Urkunde (gern auch in Kopie).

Einer oder beide Eheschließenden besitzen nicht die deutsche Staatsangehörigkeit oder haben einen anderen personenstandsrechtlichen Auslandsbezug:

In diesem Fall ist eine ausführliche Beratung bezüglich der vorzulegenden Unterlagen notwendig.
Bitte nutzen Sie für Ihre Anfrage unser Kontaktformular

  • Schriftliche Anmeldung zur Eheschließung

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