Schiedsamt

Handschlag zwei Menschen

Jeder kann in eine Situation geraten, in der ein Rechtsstreit unausweichlich erscheint. Nicht immer ist es aber erforderlich gleich vor Gericht zu ziehen. In jedem Bezirk gibt es Frauen und Männer, die von der Bezirksverordnetenversammlung zu Schiedspersonen gewählt wurden.

Die ehrenamtlich tätigen Schiedsfrauen und Schiedsmänner werden regelmäßig geschult und unterliegen einer ständigen Aufsicht und Qualitätskontrolle durch den Präsidenten des Amtsgerichts, in dessen Aufsichtsbezirk der Schiedsamtsbezirk liegt.

Allgemeine Informationen zum Schiedsverfahren

Das Schiedsverfahren ist eine Alternative zum Gerichtsverfahren. Es ist eine Einrichtung zur vor- und außergerichtlichen Klärung bestimmter Rechtsstreitigkeiten. Bei bestimmten Privatklagedelikten sind Schiedsämter zwingend vorgeschaltet und auch in Zivilsachen ist es oft vorteilhaft, ein solches Amt einzuschalten.

Das bedeutet, dass bei
  • Beleidigung,
  • Körperverletzung,
  • Sachbeschädigung,
  • Hausfriedensbruch,
  • Bedrohung und
  • Verletzung des Briefgeheimnisses

zunächst ein Schlichtungsversuch vor dem Schiedsamt unternommen werden muss.

Aber auch in den meisten nachbarrechtlichen oder vermögensrechtlichen Streitigkeiten wie beispielsweise bei Mietzinsauseinandersetzungen oder wenn man einen Schadensersatzanspruch wegen Beschädigung oder Zerstörung eines Gegenstandes geltend machen möchte ist es empfehlenswert, zunächst eine einvernehmliche Lösung mit Hilfe des Schiedsamtes zu suchen, ohne das Gericht anzurufen. Ein Schlichtungserfolg führt bei den ursprünglich streitenden Parteien zu einer höheren Zufriedenheit als nach einer Entscheidung durch ein Urteil, weil es keinen Sieger oder Besiegten gibt.
Die Vorteile: Die Schiedsperson arbeitet für die Streitparteien völlig unparteiisch und ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Bürger die sich rechtsuchend an das Schiedsamt wenden, haben lediglich die geringen Verfahrens- und Sachkosten ( Porto, Schreibauslagen usw. ) zu zahlen; für ca. 40,00 bis 45,00 EUR können die Streitparteien einen Vergleich schließen und sich diese Kosten auch noch teilen.
Mit einen von beiden Streitparteien vor dem Schiedsamt geschlossenen Vergleich kann man sich einen 30 Jahre vollstreckbaren Titel verschaffen, in dem die Verpflichtung, die die Gegenpartei in einer Zivilsache übernommen hat, festgelegt wird.
Als einzige außergerichtliche Schlichtungsstelle kann das Schiedsamt eine amtliche Bescheinigung der eventuellen Erfolglosigkeit des Schlichtungsversuches zur Vorlage bei Gericht ausstellen.

Weitere wichtige Informationen und Rechtsgrundlagen finden Sie auf der Internetseite des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen / Landesvereinigung Berlin.

Verzeichnis der im Bezirk Steglitz-Zehlendorf amtierenden Schiedspersonen

  • Schiedsamtsbezirk

    Schiedsperson

  • Bezirk 1

    (Vertretung: Schiedsperson des Bezirks 2)

    Frau Karin Kausch
    E-Mail mail@kausch-coaching.de
    Tel.: 0178 3808 104

  • Bezirk 2

    (Vertretung: Schiedsperson des Bezirks 1)

    Herr Holger Eisenhardt
    E-Mail h.eisenhardt@bds-bln.de
    Tel.: 030 679 48 470

  • Bezirk 3

    (Vertretung: Schiedsperson des Bezirks 4)

    Herr Eginhard Paul

    E-Mail vier.pauls@arcor.de
    Tel.: 030 711 54 69

  • Bezirk 4

    (Vertretung: Schiedsperson des Bezirks 3)

    Frau Brigitte Römer

    E-Mail brig.roemer@gmail.com
    Tel.: 0176 81312771

Sprechzeiten nach telefonischer Vereinbarung. Zuständig ist die Schiedsperson im Wohnbezirk des Beschuldigten!

  • Strassenverzeichnis für die Schiedsamtsbezirke

    DOC-Dokument (163.5 kB)