Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf in Gebärdensprache

Hier finden Sie verschiedene Videos in Deutscher Gebärdensprache (DGS), u.a. zu folgenden Themen:

Die eingebundenen Videos können in verschiedenen Größen über das Download-Symbol am rechten oberen Bildrand heruntergeladen werden. Es wird dann eingeblendet, wenn die Maus an den rechten oberen Bildrand geführt wird. Untertitel können über das Sprechblasen-Symbol im Player aktiviert werden.

Navigation auf der Internetseite

In diesem Video erhalten Sie Informationen zur Navigation auf der Internetseite des Bezirksamts Steglitz-Zehlendorf in Deutscher Gebärdensprache.

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(Stand: 2023)

Video-Inhalt zum Nachlesen

Herzlich willkommen auf der Internetseite des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf. In diesem Gebärdensprachvideo erklären wir Ihnen, wie Sie zu den wichtigsten Inhalten gelangen.

Oben links sehen Sie den Schriftzug der Stadt Berlin mit dazugehörigem Logo. Ein Klick darauf bringt Sie auf die Seite „berlin.de“, dem offiziellen Hauptstadtportal. Darunter sehen Sie den Schriftzug „Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf“ mit dazugehörigem Wappen. Ein Klick darauf bringt Sie zur Startseite. Rechts daneben ist das Hauptmenü.

Unter „Aktuelles“ finden Sie unter anderem Pressemeldungen und aktuelle Hinweise. Unter „Service“ gelangen Sie beispielsweise zu den Dienstleistungen des Bezirksamtes oder zur A-Z Themenliste. Unter „Politik und Verwaltung“ gelangen Sie unter anderem zu Informationen zur Organisation des Bezirksamts, zur Bezirksverordnetenversammlung sowie zu weiteren Ämtern. Der Punkt „Über den Bezirk“ beinhaltet neben einem kurzen Informationstext zum Bezirk Steglitz-Zehlendorf beispielsweise auch die Rubrik „Sehens- und Wissenswertes“. Unter „Auf einen Blick“ können Sie sich unter anderem über Freizeitmöglichkeiten und Kulturelles informieren oder finden Informationen für Senioren. Unter „Karriere“ finden Sie Informationen über mögliche Einsatzbereiche im Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf und können aktuelle Stellenangebote einsehen.

Rechts neben dem Hauptmenü sehen Sie den Button „Barrierefrei“, der zu den Inhalten der Seite in Leichter Sprache und in Gebärdensprache sowie zu allgemeinen Informationen zur Barrierefreiheit der Seite führt. Rechts daneben sehen Sie ein Lupen-Symbol. Ein Klick darauf öffnet die Suchfunktion. Ein Klick auf die drei Striche ganz rechts öffnet das Menü. Hier sind noch einmal alle Hauptmenüpunkte aufgelistet. Zusätzlich finden Sie hier Verlinkungen auf unsere Social-Media-Kanäle.

Im Verlauf der Startseite finden Sie einige wichtige Haupt- und Untermenüpunkte als Direkteinstieg, beispielsweise Pressemitteilungen oder aktuelle Hinweise. Weiter unten stehen die Kontaktdaten des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf. Darunter, hellgrau hinterlegt, befinden sich Verlinkungen auf das Impressum, zum Kontaktformular, zur Datenschutzerklärung sowie zur Erklärung zur Barrierefreiheit. In der Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit werden alle Inhalte der Webseite aufgelistet, die (noch) nicht barrierefrei sind. Über die Feedbackoption kann man sich an eine Ansprechperson innerhalb der Behörde wenden, um weitere Barrieren zu melden. Wenn die Behörde keine Abhilfe schafft, kann man die Landesbeauftragte als zentrale Anlaufstelle über den Link am Ende der Barrierefreiheitserklärung kontaktieren. Sie finden in dem hellgrau hinterlegten Bereich außerdem weitere Schnelleinstiege zu den Inhalten des Hauptmenüs. Mit einem Klick auf den Pfeil rechts mit der Beschriftung „Zum Seitenanfang“ gelangen Sie an den Anfang der Seite zurück. Es folgt, dunkelgrau hinterlegt, ein Bereich der Stadt Berlin mit vielen wichtigen Themenbereichen wie Behörden, Politik und Verwaltung oder Aktuelles. Wir hoffen, dass Sie sich nun gut auf der Seite zurechtfinden.

Aufbau und Aufgaben des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf

In diesem Video erhalten Sie Informationen zu Aufbau und Aufgaben des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf in Deutscher Gebärdensprache.

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(Stand: 2023)

Video-Inhalt zum Nachlesen

Herzlich willkommen auf den Internetseiten des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf in Berlin. Unter „Bezirksamt“ versteht man die Verwaltung des Bezirks, aber auch die Personen, die es leiten. Die Leitung besteht aus der Bezirksbürgermeisterin und den fünf Stadträtinnen/Stadträten, die von der Bezirksverordnetenversammlung gewählt werden. Das Bezirksamt ist verantwortlich für alle Angelegenheiten in Steglitz-Zehlendorf. In erster Linie ist es Dienstleister für die Bürgerinnen und Bürger.

Das Bezirksamt ist in verschiedene Ämter und Service- und Organisationseinheiten unterteilt, die sich zum Beispiel um die Themen Bürgerdienste, Soziales, Familie, Jugend, Ordnung, Umwelt, Stadtentwicklung, Gesundheit, Kultur und Wirtschaft kümmern.

Das Bezirksamt bearbeitet Anträge, zahlt Unterstützungen aus, betreibt Jugend- und Seniorenfreizeitstätten, Bibliotheken und kulturelle Orte wie das Gutshaus Steglitz und die Leo-Borchard-Musikschule. Darüber hinaus kümmert es sich um die Grünanlagen, den Straßenbau und andere Bauvorhaben im Bezirk.

Zum Bezirksamt gehören auch die Bürgerämter, die drei Standorte im Rathaus Zehlendorf sowie im Rathaus Steglitz und Rathaus Lankwitz haben. Sie bieten diverse Dienstleistungen an. Sie stellen zum Beispiel Personalausweise, Reisepässe und Bescheinigungen aus.

In Steglitz-Zehlendorf muss man einen Termin für ein persönliches Gespräch im Bürgeramt vereinbaren, den man online, auf dieser Internetseite, buchen kann. Grundsätzlich kann jede Bürgerin und jeder Bürger zu jedem beliebigen Bürgeramt seiner oder ihrer Wahl in Berlin gehen. Man ist nicht an die Bürgerämter seines Wohnbezirkes gebunden.

Wenn Sie nicht wissen, welche Behörde für Ihr Anliegen zuständig ist, hilft Ihnen der Chatbot „Bobbi“ weiter: service.berlin.de/chatbot. Dort sagt man Ihnen, wer zuständig ist und verbindet Sie auf Wunsch weiter.

Für den Schnellzugriff auf bestimmte Themen, finden Sie in unserem Service-Bereich eine A-Z Liste mit Schlagwörtern. Interessieren Sie sich für Projekte für und von Behinderten, wenden Sie sich an die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen.

Aufgaben und Zusammenwirken von BVV und Bezirksamt

In diesem Video erhalten Sie Informationen zu den Aufgaben und dem Zusammenwirken von BVV und Bezirksamt in Deutscher Gebärdensprache.

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(Stand: 2021)

Video-Inhalt zum Nachlesen

Ein Bezirk in Berlin hat zwei Organe. Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) und das Bezirksamt. Deren Zusammenwirken regelt das bezirkliche Leben.

Die Bezirksverordnetenversammlung

In jedem Bezirk wird eine Bezirksverordnetenversammlung gewählt. Die Bezirksverordnetenversammlung wird für den gleichen Zeitraum wie das Abgeordnetenhaus gewählt. Die Wahlperiode dauert daher in der Regel fünf Jahre.

Die Bezirksverordnetenversammlung besteht aus 55 Mitgliedern, welche keine Berufspolitiker/innen sind, sondern Personen, die sich in ihrer Freizeit ehrenamtlich engagieren. Der Bezirksverordnetenvorsteher bzw. die Bezirksverordnetenvorsteherin leitet die BVV.

Die Bezirksverordnetenversammlung bestimmt die Grundlinien der Verwaltungspolitik des Bezirks im Rahmen der Rechtsvorschriften und der vom Senat erlassenen Verwaltungsvorschriften. Sie regt Verwaltungshandeln an durch Empfehlungen und Ersuchen, kontrolliert die Führung der Geschäfte des Bezirksamts, entscheidet in den ihr vorbehaltenen Angelegenheiten und nimmt Wahlen, Abberufungen und Feststellungen vor. So wählt die Bezirksverordnetenversammlung die Mitglieder des Bezirksamts sowie die Bürgermeisterin bzw. den Bürgermeister und entscheidet u.a. über den Bezirkshaushaltsplan und über Bebauungspläne.

In Steglitz-Zehlendorf tagt die Bezirksverordnetenversammlung jeden dritten Mittwoch im Monat im Rathaus Zehlendorf. Dieses Plenum ist öffentlich.

In der Sitzung haben u.a. Einwohnerinnen und Einwohner im Rahmen einer Einwohnerfragestunde die Möglichkeit Fragen an das Bezirksamt zu stellen. Weiterhin werden dort kleine und große Anfragen der Bezirksverordneten vom Bezirksamt beantwortet und Beschlüsse durch Abstimmung der eingebrachten Anträge der Fraktionen sowie Vorlagen durch das Bezirksamt vorgenommen.

Mehr Informationen zu der BVV in Steglitz-Zehlendorf finden Sie
unter folgendem Link:

www.berlin.de/ba-steglitz-zehlendorf/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung

Das zweite Organ, das Bezirksamt, nimmt an dieser Versammlung teil.

Das Bezirksamt

Das Bezirksamt ist das Verwaltungsgremium des Bezirks. Es besteht aus einer Bürgermeisterin bzw. einem Bürgermeister sowie vier Stadträtinnen/Stadträten. (Ergänzender Hinweis: Seit Ende 2021 gibt es fünf Bezirksstadtratsposten.) Eine Stadträtin/ein Stadtrat übernimmt die Vertretung des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin.

Die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister führt den Vorsitz im Bezirksamt. Sie/er übt die Dienstaufsicht über die Bezirksstadträte aus. Weiterhin ist sie/er Mitglied im Rat der Bürgermeister. Nach außen repräsentiert sie/er den Bezirk.
Jede Stadträtin bzw. jeder Stadtrat erhält nach der Wahl einen Geschäftsbereich, der sich aus den verschiedenen Ämtern eines Bezirks zusammensetzt. Die größten Ämter sind bspw. Amt für Bürgerdienste, Jugendamt, Amt für Soziales, Gesundheitsamt, Ordnungsamt, Stadtentwicklungsamt, Umwelt- und Naturschutzamt, Schul- und Sportamt.

Zu den Aufgaben des Bezirksamts gehören u.a.:

  • die Vertretung des Landes Berlin in Angelegenheiten des Bezirks;
  • die Verteilung der Geschäftsbereiche unter die Mitglieder des Bezirksamts;
  • die Organisation des Bezirksamts;
  • die Entscheidung über Meinungsverschiedenheiten zwischen Mitgliedern des Bezirksamts;
  • Klärung vereinzelter Personalangelegenheiten;
  • Festlegung des Haushaltsplans
  • die Festsetzung von Bebauungsplänen, Landschaftsplänen und anderen baurechtlichen Akten;
  • die Wahrnehmung der Angelegenheiten, für die nicht die Zuständigkeit der Bezirksverordnetenversammlung begründet ist;
  • die Zusammenarbeit mit der BVV
  • die Zusammenarbeit mit dem Senat

Weiterhin bietet jeder Stadtrat bzw. jede Stadträtin persönliche Bürgersprechstunden an. Hier finden Sie die Termine: Bürgersprechstunden

Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf tagt jeden Dienstag. Diese Sitzung ist nicht öffentlich. Die Ergebnisse zu öffentlichen Themen werden jedoch im Internet veröffentlicht.

Zusammenarbeit BVV und Bezirksamt

Die Bezirksverordnetenversammlung übt gegenüber dem Bezirksamt eine Kontrollfunktion aus. Richtet die Bezirksverordnetenversammlung eine Empfehlung oder ein Ersuchen an das Bezirksamt, so hat das Bezirksamt seine Maßnahmen der Bezirksverordnetenversammlung innerhalb von neun Monaten zur Kenntnis zu bringen. Soweit das Bezirksamt dem angeregten Verwaltungshandeln nicht nachkommt, hat das Bezirksamt die Gründe dafür mitzuteilen.
Das Bezirksamt unterrichtet rechtzeitig und umfassend die Bezirksverordnetenversammlung über die Führung der Geschäfte und die künftigen Vorhaben. Weiterhin erstellt das Bezirksamt Vorlagen für die Bezirksverordnetenversammlung und führt die Beschlüsse der Bezirksverordnetenversammlung aus. Das Bezirksamt kann Beschlüsse der BVV beanstanden, wenn diese beispielsweise rechtswidrig sind.

Der Senat kann von einem Eingriffsrecht Gebrauch machen, wenn er im Einzelfall dringende Gesamtinteressen Berlins beeinträchtigt sieht. Das Eingriffsrecht beinhaltet:

  • Ein Informationsrecht (die Bezirke müssen nach Aufforderung Auskünfte und Berichte erteilen)
  • Ein Weisungsrecht (Einzelweisungen können erteilt werden)
  • Ein Eintrittsrecht (das zuständige Senatsmitglied kann eine Angelegenheit an sich ziehen)

Gebärdensprachvideo zur Erklärung der Barrierefreiheit

In diesem Video erhalten Sie Informationen zur Erklärung der Barrierefreiheit in Deutscher Gebärdensprache.

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(Stand: 2022)

Video-Inhalt zum Nachlesen

Herzlich willkommen auf unserem Webauftritt!

Wir bemühen uns, unseren Webauftritt barrierefrei zu gestalten.

Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der aktuellen Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV). Wir möchten Ihnen die wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit des Webauftritts erklären.

Die Erklärung umfasst den Geltungsbereich, die rechtlichen Grundlagen und den aktuellen Stand der Barrierefreiheit. Außerdem enthält sie eine Auflistung über die Bereiche, die noch nicht barrierefrei sind, eine Zeit, bis wann die Mängel behoben werden und das Erstellungs- bzw. Aktualisierungsdatum. Um Probleme zu melden, gibt es den Feedbackmechanismus mit Kontaktdaten der jeweiligen öffentlichen Stelle sowie die Kontaktdaten zur Landesbeauftragten für die digitale Barrierefreiheit.

Wo finden Sie die Erklärung zur Barrierefreiheit? Klicken Sie auf den Link „Digitale Barrierefreiheit“ in der Fußzeile des Webauftritts.

Hinweis:
Im Video wird ein veralteter Link genannt. Der Link in der Fußzeile heißt nicht mehr „Digitale Barrierefreiheit“, sondern „Erklärung zur Barrierefreiheit“.

Wie barrierefrei ist dieser Webauftritt?
Der Stand der Barrierefreiheit gibt an, wie barrierefrei ein Webauftritt ist. Dabei wird in drei Kategorien unterschieden:

  1. Barrierefrei
  2. Teilweise barrierefrei
  3. Nicht barrierefrei

Der Webauftritt, auf dem Sie sich gerade befinden, ist nur teilweise barrierefrei.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
In diesem Abschnitt der Erklärung werden alle vorhandenen Barrieren des Webauftritts aufgelistet.

Alle Barrieren des Webauftritts, auf dem Sie sich gerade befinden, finden Sie in Schriftform in der „Erklärung zur Barrierefreiheit“ in Alltagssprache.

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt oder aktualisiert?
Seit dem 23. September 2019 sind alle öffentlichen Stellen verpflichtet eine Erklärung zur Barrierefreiheit zu veröffentlichen. Das Erstellungsdatum muss in der Erklärung aufgeführt werden. Außerdem muss die Erklärung einmal im Jahr überprüft werden. Änderungen werden eingepflegt und das neue Datum wird in der Erklärung aktualisiert.

Das Datum der Erstellung bzw. letzten Aktualisierung der Erklärung des Webauftritts, auf der Sie sich gerade befinden, finden Sie unter dem Video in Textform.

Sie möchten eine Barriere melden? (Feedbackmechanismus)
Sie möchten Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit oder bestehende Barrieren melden? Sie können etwas auf unserem Webauftritt nicht ausreichend wahrnehmen, bedienen oder verstehen? Sie benötigen Informationen in einer barrierefreien Form? Dann informieren Sie uns bitte.

Nutzen Sie dafür gern das Kontaktformular auf der Unterseite „Digitale Barrierefreiheit“ oder wenden Sie sich per E-Mail oder Telefon an die passende Ansprechperson der öffentlichen Stelle. Die Daten finden Sie unter dem Barrierefreiheitsmenü oben rechts auf dem Webauftritt.

Hinweis:
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Ihre Meldung der Barriere war nicht erfolgreich? (Durchsetzungsverfahren)
Wenn nach 4 Wochen Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war oder Sie keine ausreichende Antwort von der jeweiligen Stelle erhalten haben, können Sie die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit kontaktieren.

Natürlich können Sie sich auch per Post oder E-Mail an die Landesbeauftragte wenden:

Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit
Der Regierende Bürgermeister von Berlin
– Senatskanzlei –

Postanschrift: Jüdenstraße 1, 10178 Berlin
Dienstgebäude: Martin-Hoffmann-Str. 16, 12435 Berlin
Telefon: 030 – 90223-1515
E-Mail an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit

Weiteres zur Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wurde am 03.07.2024 zuletzt überarbeitet.

Kontakt zur Ansprechperson der öffentlichen Stelle:

Name: Frau Kohlhoff
E-Mail: digitale-barrierefreiheit@ba-sz.berlin.de
Telefon: 90299 7222

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