Einmal im Jahr werden die Fördermittel ausgeschrieben.
Ab den 01.10.2024 bis zum 15.12.2024 nimmt der Fachbereich Kultur des Bezirksamts Steglitz-Zehlendorf Ihre Anträge entgegen.
Projektanträge, die außerhalb des Bewerbungszeitraums eingehen, finden bei der Jury-Entscheidung keine Berücksichtigung. Für eine fristgerechte Antragstellung ist der Eingang beim Bezirksamt entscheidend. Die Qualität des Projektes ist Maßgeblich für eine Bewilligung.
Eine Fachjury wird voraussichtlich Ende Januar bzw. Anfang Februar 2025 aus allen eingegangen Anträgen eine Auswahl spannender Projekte bewilligen.
Sie können maximal 5.000,00 € beantragen.
Hinweis zum Durchführungszeitraum:
Der beantragte Durchführungszeitraum muss im Zeitraum zwischen dem 01.04. – 15.12.2025 liegen.
Gefördert werden:- Kunst-/Kulturinstitutionen und – Initiativen außerhalb der Verwaltung Berlins
- Natürliche Personen (freie Kunstschaffende)
- Bildungs- und Jugendvereine bzw. -Initiativen
- Kitas von freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe
- Fördervereine öffentlicher Berliner Schulen, Kitas oder anderer öffentlicher Kultur, Jugend- und Bildungseinrichtungen
- Freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe (u.a. von JFE, Trägern von Unterkünften, Betreuungs- und Beratungsstellen für geflüchtete Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene)
- Privatschulen
- Akteurinnen der Kulturwirtschaft
- Der Antrag ist im Original einzureichen.
- Die Unterlagen sind weder zu heften noch in irgendeiner anderen Art und Weise zu verbinden!
- Mindestförderung 1.000,00 €
Bei Anträgen unter 1.000,00 € ist nach Nr. 1 AV zu § 44 LHO darzulegen, inwiefern der Aufwand der Bewilligung und Abwicklung im angemessenen Verhältnis zu dem mit der Zuwendung beabsichtigten Erfolg steht.
Antragsunterlagen- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung
- Finanzierungsplan
- Kooperationsvereinbarung
- Projektbeschreibung/Konzept (ungefähr 1 DIN A4-Seite)
- Erklärungen (statistischer Erhebungsbogen, Transparenzdatenbank, Leistungsgewährungsverordnung)
- Referenzen:
- Künstlerische Lebensläufe (bei regionalhistorischen Projekten: Angabe des Studienabschlusses sowie beruflicher Werdegang)
- Links von Sozialen Netzwerken und Videoportalen
- evtl. eine kurze bildhafte Darstellung bisheriger Projekte (ungefähr eine DIN A4-Seite)
Wichtige Information aus der Leitlinie:
In Veröffentlichungen (Plakaten und Flyern) und Bekanntmachungen sowie auf Webseiten und anderen internetbasierten Plattformen ist auf die Förderung aus Mitteln des Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt auf geeignete Weise aufmerksam zu machen. Bitte benutzen Sie dafür das entsprechende Logo. (Linkliste)
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