Antragsannahme: In der Zeit vom 01.10. – 01.12. des aktuellen Kalenderjahres können Sie sich jeweils für das folgende Kalenderjahr bewerben.
Zeitraum: (Voraussichtlich)
Die Projekte sollen vorzugsweise im Zeitraum von Juli – Oktober 2025 stattfinden. Die Abrechnungen für die Projekte müssen bis spätestens 30. November 2025 im Fachbereich Kultur des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf vorliegen.
Wer?
Antragsberechtigt sind selbstständige/freiberufliche Künstler*innen und Kulturschaffende
Was?
Förderfähig sind kulturelle Projekte und Vorhaben aller künstlerischen Sparten: Projekte der Musik, bildende Künste, Performance, Kulturelle Bildung, Literatur und Regionalgeschichte. Zur Stärkung der kulturellen Teilhabe insbesondere von Kindern, Jugendlichen, Seniorinnen sowie Menschen mit Beeinträchtigungen sollen diese Projekte niederschwellig erlebbar sein.
Förderfähig sind grundsätzlich alle Ausgaben, die im Rahmen des Projekts anfallen. Dazu zählen neben Honoraren und Sachmitteln z. B. auch Beiträge (bspw. KSK) und Gebühren (bspw. GEMA).
Der Sachmittelanteil darf 30 % der Kosten nicht übersteigen.
Wo?
Gewünscht ist eine verstärkte Nutzung und Erschließung von Flächen unter freiem Himmel, z.B. Brachen, Plätze, Parks, Gärten, leerstehende Gewerbeeinheiten, u. ä. Genehmigungen für die Durchführung der Projekte müssen eigenständig bei den zuständigen Stellen eingeholt und dem Fachbereich Kultur vorgelegt werden.
Wie?
Das Projekt muss im Bezirk Steglitz-Zehlendorf realisiert werden. Gemäß den haushaltsrechtlichen Bestimmungen können nur solche Projekte gefördert werden, die vor Erteilung eines Förderbescheides noch nicht begonnen haben.
Veröffentlichungen:
Alle Veranstaltungen und Veröffentlichungen sind eigenständig in den Veranstaltungskalender bzw. auf der Plattform www.draussenstadt.berlin einzustellen. Bitte nutzen Sie das auf der Website bereitgestellte Logo für Veröffentlichungen (Plakate, Flyer). Von Veröffentlichungen sind dem Bezirksamt drei Belegexemplare zu übermitteln, zwei davon gehen an die Senatsverwaltung.