Was ist, wenn ich nicht mehr alleine für mich sorgen kann?

Vorkehrungen treffen für Zeiten, in denen man sich vielleicht nicht mehr alleine versorgen kann, ist wichtig. Menschen, die wir lange kennen und denen wir uneingeschränkt vertrauen, können wir eine Vorsorgevollmacht, eine Kontovollmacht oder sogar eine Generalvollmacht erteilen.
Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig damit zu beschäftigen, wie eine Vollmacht in Ihrem Sinne aussehen kann. Warum? Weil das Landeskriminalamt der Polizei Berlin leider immer wieder Sachverhalte bearbeitet, bei denen ältere Menschen von vermeintlichen „Gutmenschen“ mit Hilfe solcher Vollmachten um ihr Vermögen gebracht wurden.

Die Gefahr des Vollmachtsmissbrauchs

Ein Beispielfall

Frau Werner lebt alleine und hat gesundheitliche Probleme, die sie in ihrer Mobilität stark einschränken. Dadurch ist ihr Leben einsamer geworden und vieles fällt ihr zunehmend schwer. Sie hat zwei Kinder, die sich um sie kümmern. Jedoch stehen diese aufgrund der eigenen Verpflichtungen nur in einem gewissen Maß zur Verfügung.
Vor einiger Zeit hat Frau Werner eine sehr nette Frau kennengelernt. Diese hat Zeit für sie, hört ihr zu, erledigt hin und wieder etwas und geht ihr im Haushalt zur Hand. Es ist ein Vertrauensverhältnis entstanden. Die „Helferin“ bedauert, dass die Kinder von Frau Werner so wenig für sie da sind und thematisiert dies auch immer wieder. Frau Werner distanziert sich von ihren Kindern, weil sie der Helferin glaubt, dass die Kinder sich nicht mehr kümmern wollen. Frau Werner ist deshalb ihrer „Helferin“ dankbar, dass wenigstens sie noch kommt und möchte ihr deren Hilfe so leicht wie möglich machen.
Sie stellt für sie eine Generalvollmacht aus.

Wie Sie sich denken können, ist die vermeintliche Helferin keine Samariterin. Sie verleibt sich nach und nach das Vermögen von Frau Werner ein, bis kaum noch etwas übrig ist. Die Kinder von Frau Werner sind aufgrund der Vollmachtserteilung machtlos. Erst als ihre Mutter letztendlich von der Frau fallengelassen wird, ist sie bereit, Anzeige zu erstatten. Ein strafbares Verhalten ist aufgrund der Vollmachtserteilung und der geschickten Vorgehensweise jedoch sehr selten beweisbar und das Geld ist weg.

Wie Sie sich schützen können

Frühe Vorsorge
Es gibt viele Lebenssachverhalte, bei denen Täuschungen über guten Willen und Hilfsbereitschaft zu einer Vollmachtserteilung oder schlicht zu Schenkungen führen. Es trifft meist ältere, alleinstehende Menschen mit physischen und psychischen Einschränkungen. Die Täter und Täterinnen handeln dabei häufig aus der Gelegenheit heraus.
Man kann sich im Leben nicht gegen alle Eventualitäten absichern und man kann nicht in Menschen hineinschauen. Man kann sich jedoch frühzeitig mit dem „Was ist, wenn…?“ beschäftigen, um sich bestmöglich zu schützen.

Vermögenssicherung
Sie können versuchen, Bankvollmachten auf einen maximalen Geldbetrag zu beschränken und Ihre Bank beauftragen, Nachfrage bei einer bestimmten Person oder Einrichtung zu halten, wenn auf einmal Konten gekündigt, Depots und Sparanlagen aufgelöst und Vermögen übertragen werden soll.

Sichere Vollmachten
Sie sollten Vollmachten vor Zeugen erteilen und Abschriften beim Arzt, im Vorsorgeregister, bei der Bank o.ä. hinterlegen. Sie sollten ausdrücklich verbieten, dass sich der Bevollmächtigte selbst begünstigt und stattdessen festhalten, was er erhalten soll. Sie können Schenkungen grundsätzlich ausschließen und stattdessen gewollte Schenkungen in der Vollmacht festhalten. Sie sollten in der Vollmacht klare Aussagen treffen, was andere dürfen und was sie nicht dürfen.

Hilfe erhalten Sie

Wenn Sie selbst von einem Vollmachtsmissbrauch betroffen sind oder jemand, den Sie kennen, erstatten Sie Anzeige oder geben Sie unserer Fachdienststelle, LKA 222, einen Hinweis unter Tel.: 030/4664 922229 (Mo.-Fr. 09 – 15 Uhr).

Hier können Sie sich den Flyer zur Vorsorgevollmacht herunterladen:

  • Flyer der Polizei Berlin zur Vorsorgevollmacht

    PDF-Dokument (303.0 kB)
    Dokument: Polizei Berlin

Kontakt

Polizei Berlin
LKA 222
Heinrich-Grüber-Str. 35
12621 Berlin
Telefon: 4664 922229
Webseite: https://www.berlin.de/polizei/aufgaben/praevention/vollmachtsmissbrauch/