Bekanntmachung
vom 12. Juni 2024
Veröffentlichung eines Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
Bebauungsplanentwurf 6-8 – Ortsteil Lichterfelde
Ziel / Zweck:
Sicherung von bestehenden gemischten Nutzungsstrukturen aus Gewerbe und Wohnen sowie Neuerrichtung von Doppel- und Reihenhäusern
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf einem anderen Weg abgegeben werden. Die Stellungnahmen sind in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.
Das Verfahren wird gemäß § 13 a Baugesetzbuch als beschleunigtes Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch durchgeführt. Bitte beachten Sie auch die formell verbindliche Bekanntmachung im Amtsblatt für Berlin vom 21. Juni 2024.
Ort:
Der Bebauungsplan wird im Internet veröffentlicht unter: https://www.berlin.de/ba-steglitz-zehlendorf/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/stadtplanung-und-denkmalschutz/stadtplanung/bebauungsplanung/artikel.81905.php
und
www.mein.berlin.de
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet besteht die Möglichkeit, die Unterlagen in dem unten genannten Zeitraum Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung unter 030 90299-7717 oder Terminvereinbarung per E-Mail an stadtplanung@ba-sz.berlin.de im Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf, Stadtentwicklungsamt, – Fachbereich Stadtplanung -, Rathaus Zehlendorf, Kirchstraße 1/3, 14163 Berlin, Bauteil E, II. Etage im Flurbereich des Fachbereichs (Auskünfte Zimmer E 211) einzusehen.
Während der Veröffentlichungsfrist im Zeitraum vom 24. Juni 2024 bis einschließlich 23. Juli 2024 können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf einem anderen Weg abgegeben werden. Die Stellungnahmen sind in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.
Hinweis: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Buchst. e) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) und § 30c des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB). Geben Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben ab, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Information über die Datenverarbeitung im Bereich des Bebauungsplanverfahrens“, die mit veröffentlicht wird.