Bekanntmachung
vom 21.02.2024
Änderung des Beschlusses über die Aufstellung eines Bebauungsplans
Bebauungsplanentwurf 6-8
Ortsteil Lichterfelde
Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin hat in seiner Sitzung am 18. Februar 2014 beschlossen, den Geltungsbereich des Bebauungsplans 6-8 für die Grundstücke Hochstraße 1 – 24 und Hildburghauser Straße 222 / 240 im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Lichterfelde um die beidseitig entlang der Hochstraße liegenden Grundstücksflächen –mit Ausnahme der Fläche des ehemaligen Grundstückes Hochstraße 12– zu reduzieren.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans 6-8 umfasst zukünftig die Grundstücke Hildburghauser Straße 224 / 234 C und 238 / 240 sowie Hochstraße 12 – 12 B im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Lichterfelde.