Landschaftspark Glienicke – Teilöffnung für Frühjahr 2023 vorgesehen

Pressemitteilung vom 14.10.2022

Nach einer Vor-Ort-Begehung im Schlosspark Glienicke im Frühjahr 2022 haben Bezirksstadtrat Aykal und die zuständige Amtsleitung die Teilöffnung der Parkanlage verabredet. Aus Naturschutzgründen können Baumpflege sowie Schnitt-und Fällmaßnahmen nur zwischen Oktober 2022 und Ende Februar 2023 durchgeführt werden. Konkret sind Maßnahmen an dem Baumbestand der Schlosswiese (vom Süden des Parks an der Königstraße bis zum Prinzenfriedhof) fest eingeplant. Ebenso werden die Bäume entlang des Parallelweges nördlich der Königstraße zum Schloss bearbeitet, um so innerhalb des Parks den direkten Zugang zum Schloss zu gewährleiten. Nach erfolgreichen Abschluss der Baumarbeiten werden diese Bereich voraussichtlich ab März 2023 wieder zugänglich sein.

Bezirksstadtrat Aykal:

bq. Ein Park von dieser herausragenden Bedeutung darf nicht dauerhaft geschlossen bleiben. Gleichzeitig sind die Herausforderungen im Hinblick auf Baumpflege und Verkehrssicherheit immens. Um diese zu gewährleisten, müssen wir in einer mehrfach geschützten Anlage jeden einzelnen Baum mit großer Sorgfalt bearbeiten. Ich freue mich sehr, dass wir mit Beginn der Bearbeitungsperiode den ersten Schritt in die Öffnung einleiten. Ziel ist trotz aller Herausforderungen die Teilöffnung des Parks im Frühjahr 2023 zu realisieren und anschließend die Bearbeitung der übrigen Parkbereiche durchzuführen, um das UNESCO Weltkulturerbe wieder vollständig für die Bevölkerung erlebbar zu machen. Parallel bin ich im direkten Gespräch mit der Senatsverwaltung für Kultur und Europa und der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten, um eine mögliche Abgabe der Parkanlage an die Stiftung voranzutreiben.

Der Landschaftspark Glienicke musste im Frühjahr 2020 aus Gründen der Verkehrssicherung gesperrt werden. Hintergrund war, dass der Altbaumbestand in Folge von Überalterung, Trockenheit und damit einhergehender Besiedlung durch holzzerstörende Pilze stark bruchgefährdet ist. Das führt dazu, dass Bäume umkippen, bzw. Kronenteile oder Starkäste herunterfallen.

Zum Hintergrund:

1. Um welche konkrete Schäden handelt es sich und wie können sie behoben werden?

Die Schäden sind erkennbar an der nachlassenden Vitalität der Bäume. Symptome sind starke Totholzbildung, Vergreisung, Astbrüche, Auftreten von holzzersetzenden Pilzen (insbesondere im Herbst werden viele Fruchtkörper sichtbar). Die Bäume sind dadurch zunehmend in ihrer Standsicherheit gefährdet. Die Schäden können nur durch Kronenpflege, Kronenreduzierung oder Fällung des betreffenden Baumes behoben werden. Eine andere Maßnahme ist die Verkehrssicherung durch Einfriedung (Einzäunung) betroffener Baumgruppen.

2. Was sind die Gründe der Einschränkung der Maßnahmen?

Baumpflege- bzw. –fällmaßnahmen können aus Naturschutzgründen nur von Anfang Oktober bis Ende Februar durchgeführt werden.

Weitere Einschränkungen ergeben sich durch den Denkmalschutz im UNESCO Weltkulturerbe „Schlösser und Parks von Potsdam und Berlin“ und das Vorkommen besonders geschützter Tierarten in diesem Gebiet (geschützt als Natura 2000-, FFH- und SPA- Gebiet). Das erfordert ein besonders sensibles Herangehen bei der Baumpflege, da hier u.U. ein Sachverständiger für Artenschutz hinzugezogen werden muss. Der Bearbeitungszeitraum, beim Vorkommen besonders geschützter Tierarten, wird häufig noch einmal deutlich eingegrenzt. Möglich sind auch daraus resultierende Teilsperrungen innerhalb des Parkes, z.B. während des Brutgeschehens streng geschützter Vogelarten. Erschwert werden die Arbeiten zudem durch witterungsabhängige Faktoren, wie Wind, Regen, Schnee oder zu niedrige Temperaturen.