Bekanntmachung des Bebauungsplans 6-41VE - Auslage des Bebauungsplanentwurfes vom 30.05. bis einschließlich 01.07.2022

Pressemitteilung vom 27.05.2022

Übersichtsplan Geltungsbereich 6-41VE

Bezirk Steglitz–Zehlendorf, Ortsteil Lichterfelde
Bebauungsplan 6-41VE

(Geltungsbereich vgl. nebenstehenden Kartenausschnitt)

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, § 3 Abs. 1 BauGB

Ziel / Zweck:

Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum in einem Allgemeinen Wohngebiet und einem Mischgebiet mit einer integrierten Kindertagesstätte sowie Sicherung einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung Private Dauerkleingärten.

Sie können die Pläne und Entwürfe einsehen und nach Erläuterung der Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung Stellungnahmen hierzu abgeben. Das Anhörungsergebnis wird in die weitere Planung einfließen.

Zeit:

Vom 30. Mai 2022 bis einschließlich 1. Juli 2022.

Aufgrund der Pandemie können sie die Unterlagen gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 des Planungssicherstellungsgesetztes unter www.mein.berlin.de/projekte und www.berlin.de/ba-steglitz-zehlendorf/aktuelles/bebauungsplanverfahren/ im Internet einsehen und sich dort online äußern.

Als zusätzliches Informationsangebot ist gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 des Planungssicherstellungsgesetzes eine Einsichtnahme vor Ort nach vorheriger Terminabsprache unter 030 90299-7726 möglich.

Ort:

Bezirksamt Steglitz–Zehlendorf von Berlin
Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung
Dienstgebäude: Rathaus Zehlendorf, Kirchstr. 1/3, 14163 Berlin,
Bauteil E, 2. Etage, Raum E 214, Telefon: 90299-7726 oder 90299-0.

Es gelten die Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus-SARS-CoV-2 (SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung) in der jeweils gültigen Fassung.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung und Berliner Datenschutzgesetz. Die Angabe Ihrer personenbezogenen Daten/E-Mail-Adresse dient ggf. der weiteren Kommunikation. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Information über die Datenverarbeitung im Bereich des Bebauungsplanverfahrens“, die mit ausliegt.

Fragen zum Verfahren oder zu den Inhalten des Bebauungsplanentwurfs können auch telefonisch unter 90299-7726 oder per E-Mail an stadtplanung@ba-sz.berlin.de gestellt werden. Diese werden zeitnah fernmündlich beziehungsweise per E-Mail beantwortet.