Ihnen wurden Sozialleistungen über den 30. Juni 2022 hinaus bewilligt? Der ausgestellte berlinpass ist aber nur bis zum 30. Juni 2022 gültig? Das hat einen Grund:
Am 5. Oktober 2021 hat der Berliner Senat beschlossen, dass der berlinpass in seiner jetzigen Form zum 30. Juni 2022 abgeschafft wird. Ab 1. Juli 2022 gibt es einen neuen Nachweis, den sogenannten Berechtigungsnachweis. Der neue Berechtigungsnachweis wird dann mit der Bewilligung Ihrer Leistung von Ihrer Leistungsstelle automatisch an Sie verschickt. Ein zusätzlicher persönlicher Besuch ist nicht notwendig. Die Berliner Bürgerämter sind ab dem 1. Juli 2022 dafür nicht mehr zuständig.
Ihren derzeit gültigen berlinpass können Sie weiter unverändert bis zum 30. Juni 2022 nutzen. Noch vor dem 1. Juli 2022 erhalten Sie von Ihrer Leistungsstelle automatisch den neuen Berechtigungsnachweis. So können Sie ab dem 1. Juli 2022 auch weiterhin die bestehenden Vergünstigungen sowie das Berlin-Ticket S nutzen.
Alle weiteren wichtigen Informationen zum neuen Berechtigungsnachweis sowie zum zukünftigen Verfahren bekommen Sie zusammen mit Ihrem ersten Berechtigungsnachweis rechtzeitig vor dem 1. Juli 2022.
Aktuelle Informationen finden Sie auch hier: www.berlin.de/berlinpass.