Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf hat mit Wirkung vom 01.12.2021 eine Allgemeinverfügung im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes erlassen. Zweck der Maßnahme ist die Absonderung von engen Kontaktpersonen zu einer mit SARS-CoV-2- infizierten Person nach den jeweils geltenden Kriterien des Robert Koch-Instituts. Betroffene Personen müssen sich demnach nach Anweisung des Gesundheitsamtes oder auf Veranlassung des Gesundheitsamtes unverzüglich in häusliche Absonderung begeben. Die konkreten Anordnungen zur Absonderung im Rahmen der Allgemeinverfügung können hier im Wortlaut nachgelesen werden. Die Allgemeinverfügung gilt für enge Kontaktpersonen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Bezirk Steglitz-Zehlendorf haben oder zuletzt hatten. Die Allgemeinverfügung gilt bis einschließlich 31.12.2021.
Allgemeinverfügung des Bezirkes Steglitz-Zehlendorf
Pressemitteilung vom 01.12.2021