Ab sofort gilt im Amt für Soziales die 3G-Regel für Besucherinnen und Besucher. Zusätzlich zur unverändert geltenden Maskenpflicht sind alle verpflichtet, beim Betreten des Rathauses Lankwitz einen entsprechenden Nachweis vorzulegen: Zutritt erhalten ausschließlich Genesene, vollständig Geimpfte, sowie Personen mit tagesaktuellem Test. Point-of-Care (PoC)-Antigen-Tests dürfen nicht älter als 24 Stunden, PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden sein. Die Vorlage eines negativen Tests ist auch für Personen erforderlich, die aufgrund eines ärztlichen Attestes von der Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske befreit sind. Darüber müssen Kundinnen und Kunden die gängigen Hygienevorschriften, Schutzmaßnahmen und Abstandsregeln einhalten.
Personen, die keinen 3G-Nachweis erbringen können oder wollen, sind aufgefordert, ihre Anliegen auf postalischem Weg, per E-Mail, telefonisch oder online zu erledigen. Selbstverständlich führt ein fehlender Nachweis nicht zum Leistungsausschluss für Anspruchsberechtigte. Wer nur etwas abzugeben hat, nutzt bitte den Hausbriefkasten.
Rechtsgrundlage ist die Elfte Verordnung zur Änderung der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Landes Berlin vom 23. November 2021. Außerdem gelten die COVID-19-spezifischen Regelungen für das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf vom 19. November 2021.
Im Land Berlin steht die Corona-Warnampel zur 7-Tage-Inzidenz auf Rot, die Hospitalisierungsrate auf Orange. Sobald sich die Kennziffern bei steigender Impfquote der Bevölkerung wieder normalisieren, strebt das Amt für Soziales die Rückkehr zum bisherigen Regelbetrieb an. Oberste Priorität hat der Schutz der Besucherinnen und Besucher sowie des Personals im Amt für Soziales.